ich möchte Rechnungen innerhalb Deutschlands (Deutscher Rechnungssteller, Deutscher Kunde) mit dem Reverse Charge-Verfahren erstellen.
Ist dies möglich oder geht dies nur für Rechnungen an EU-Länder?
Vielen Dank
Rechnung im Reverse Charge Verfahren Inland
19. Februar 2019
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Frage vom 19. Februar 2019 | 11:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung im Reverse Charge Verfahren Inland
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#1
Antwort vom 19. Februar 2019 | 13:18
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Das Reverse-charge-Verfahren ist kein Wahlrecht, sondern ist immer dann verpflichtend -auch im Inland!- wenn der Umsatz unter §13b UStG
fällt!
taxpert
#2
Antwort vom 19. Februar 2019 | 13:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas Reverse-nur B2B) in einem Onlineshop und möchte, da ich auch nach Österreich und in die Schweiz liefere, eine einheitliche Rechnungsstellung. Sprich; zumindest die deutsche als auch die Rechnung für Österreich soll unter Anwendung von Reverse Charge ausgestellt werden so dass durch mich keine Ust abgeführt werden muss. :
Wie genau kann ich es verstehen, wenn Reverse Charge hier im Inland verpflichtend ist? Bisher habe ich Rechnungen nach Deutschland stets mit Ust 19% ausgestellt und diese auch abgeführt.
VIelen Dank
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#3
Antwort vom 19. Februar 2019 | 14:24
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Hinsichtlich der Lieferungen nach A und CH liegt kein Reverse-bitte selber lesen, soviel kann man schon erwarten!).
Ansonsten bleibt nur der Rat dringend mal einen StB konsultieren!
taxpert
#4
Antwort vom 19. Februar 2019 | 15:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, ich habe den Sachverhalt des Reverse-Charge-Verfahrens falsch interpretiert und mit dem innengemeinschaftlichen Erwerb vermischt. Ich habe es nun korrekt verstanden.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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