Rechnung im Reverse Charge Verfahren Inland

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.02.2019 15:32:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung im Reverse Charge Verfahren Inland


ich möchte Rechnungen innerhalb Deutschlands (Deutscher Rechnungssteller, Deutscher Kunde) mit dem Reverse Charge-Verfahren erstellen.

Ist dies möglich oder geht dies nur für Rechnungen an EU-Länder?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Das Reverse-charge-Verfahren ist kein Wahlrecht, sondern ist immer dann verpflichtend -auch im Inland!- wenn der Umsatz unter §13b UStG fällt!

taxpert

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#2
 Von 
guest-12319.02.2019 15:32:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Das Reverse-nur B2B) in einem Onlineshop und möchte, da ich auch nach Österreich und in die Schweiz liefere, eine einheitliche Rechnungsstellung. Sprich; zumindest die deutsche als auch die Rechnung für Österreich soll unter Anwendung von Reverse Charge ausgestellt werden so dass durch mich keine Ust abgeführt werden muss.

Wie genau kann ich es verstehen, wenn Reverse Charge hier im Inland verpflichtend ist? Bisher habe ich Rechnungen nach Deutschland stets mit Ust 19% ausgestellt und diese auch abgeführt.

VIelen Dank

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Hinsichtlich der Lieferungen nach A und CH liegt kein Reverse-bitte selber lesen, soviel kann man schon erwarten!).

Ansonsten bleibt nur der Rat dringend mal einen StB konsultieren!

taxpert

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The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
guest-12319.02.2019 15:32:43
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, ich habe den Sachverhalt des Reverse-Charge-Verfahrens falsch interpretiert und mit dem innengemeinschaftlichen Erwerb vermischt. Ich habe es nun korrekt verstanden.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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