Rechnung mit 0% MwSt bei Kleinunternehmern

4. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
sabrina1987
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung mit 0% MwSt bei Kleinunternehmern

Hallo liebe Forummitglieder,

ich bin leider etwas überfordert mit der folgenden Thematik:

In meinen Rechnungen als Kleinunternehmerin habe ich durch die Internetsoftware die Mehrwertsteuer in den Rechnungen des vergangenen und diesen Jahres mit "inkl. MwSt 0,00 EUR" angegeben.

Im Footer-Bereich steht Kein MwSt-Ausweis gemäß §19 UStG.

Bin ich hier noch rechtlich auf dem sicheren Weg?
Wenn nein, was kann ich nun tun, um diesen Fehler im Nachgang zu korrigieren?

Ich bin für jegliche Antwort sehr dankbar!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von sabrina1987):
Im Footer-Bereich steht Kein MwSt-Ausweis gemäß §19 UStG

Zitat (von sabrina1987):
"inkl. MwSt 0,00 EUR"


Du weißt USt. aus, wenn auch 0%.

Dein Glück ist, dass Du 0% ausgewiesen hast, ansonsten müsstest Du die MwSt. ans Finanzamt abführen, Deine Kunden darüber informieren und dann aufwändig versuchen den Fehler wieder auszubügeln.
Wenns dumm läuft wird die die Kleinunternehmerregelung zukünftig nicht mehr anerkannt.

Zitat (von sabrina1987):
Bin ich hier noch rechtlich auf dem sicheren Weg?


Meiner Ansicht nach nein und für die Zukunft sollten die 0% nicht mehr auf deinen Rechnungen stehen, denn es zeigt ehr in Richtung innergemeinschaftliche Lieferung als in Richtung §19 UStG.
Das gibt entweder Probleme mit Deinen Kunden, dem Finanzamt, oder beiden.

Nimm die Zeile von Deinen Rechnungen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Die Lieferungen und sonstigen Leistungen eines Kleinunternehmers sind weder steuerfrei noch nicht steuerbar! Die darin enthaltene USt braucht lediglich nicht an das FA abgeführt werden. Es handelt sich ausschließlich um eine Verwaltungsvereinfachungsregelung!

Von daher ist der Ausweis von 0% USt schlicht falsch und führt zur Verwirrung!

Deshalb ...

Zitat (von spatenklopper):
Nimm die Zeile von Deinen Rechnungen.


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Dem stimme ich fast zu, mit Ausnahme

Zitat (von spatenklopper):
Wenns dumm läuft wird die die Kleinunternehmerregelung zukünftig nicht mehr anerkannt.

Der Ausweis in der Rechnung führt nicht zu einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung. Dieser müsste gegenüber dem FA erklärt werden, wenn auch konkludent.
Würde das FA in dem Steuerausweis einen Verzicht erkennen, wäre dies schlichtweg falsch.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabrina1987
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch vielmals für eure Antworten!!

Das bedeutet alles ist okay soweit und wenn ich für die zukünftigen Rechnung die Angabe von "inkl. MwSt 0,00 €" herausnehme, ist alles in Ordnung und ich brauche nichts weiter zu tun oder zu befürchten?

Liebsten Dank für die Antworten. Es ist sehr nett von euch Kleinunternehmer mit eurer Hilfe zu unterstützen.

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