Rechnung mit Betrag der nicht Versteuert wird?

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hansen123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung mit Betrag der nicht Versteuert wird?

Hi,

ich bin Unternehmer und hatte bis jetzt nie mit Kunden Probleme bzgl Taxiauslagen.

Jetzt will mir ein Kunde vorschreiben die Auslagen einfach so auf die Rechnung zu schreiben. Kennt jemand diese Methode?

Soll heißen

Dienstleistung xx,xx€

Mwst 19%

Gesamtbetrag Dienstleistung + 19%

Taxiauslagen

Gesamtbetrag Dienstleistung + 19% + Taxiauslagen

Das ist nach meiner Auffassung nicht zulässig.

Denn wenn die Auslagen mit auf die Rechnung soll, muss sie mit 19% besteuert werden. Zudem verlangt der Kunde die original Quittungen.

Hat da jmd fundiertes Wissen?

Danke

/edit:
Das Taxi hatte ich von meinem Privatvermögen bezahlt. Es war im Vorfeld abgemacht, das der Kunde die Taxikosten übernimmt.

-- Editiert von Hansen123 am 20.03.2019 19:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5309 Beiträge, 1261x hilfreich)

Der Kunde benötigt die Originalbelege nicht, aber Sie für Ihre Buchhaltung und wegen der Vorsteuer. Andernfalls könnte man über durchlaufende Posten nachdenken.

Sie stellen dem Kunden die Fahrt mit auf Ihre Rechnung. Da es eine Nebenleistung ist, nehmen Sie dafür denselben Steuersatz wie für Ihre Leistung, auch wenn Sie für die Taxifahrt nur 7% gezahlt haben sollten.
Ggf. dürfen Sie aber denselben Nettobetrag für die Fahrt verlangen. Der vorsteuerabzugsberechtigte Leistungsempfänger hat dadurch keinen Nachteil.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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