Rechnung nach §25a UStG

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)
Rechnung nach §25a UStG

Hallo,
wer kennt sich mit diesem § und der Differenzbesteuerung aus?

Jemand (gewerblicher Verkäufer) gibt in einer Internetauktion an:

quote:<hr size=1 noshade>!!! mit Rechnung nach § 25a UStG !!!
(ohne ausgewiesener MwSt.)
Auf Wunsch kann auch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt werden. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit mir auf <hr size=1 noshade>


Selbst bei der Abwicklung habe ich um eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. gebeten, bekommen aber habe ich eine Rechnung ohne, und folgende Antwort:

quote:<hr size=1 noshade>in meiner Auktion habe ich angegeben, dass die Rechnung nach §25a UstG (Differenzbesteuerung ohne MwSt. Ausweis) ausgestellt wird. Wenn eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. ausgestellt werden soll, erhöht sich der Bruttobetrag, allerdings nicht um die kompletten 19%, sondern abzüglich der MwSt., die ich abzuführen hätte. Sie wären somit mit dem neuen Nettobetrag im Vorteil ..... <hr size=1 noshade>


Davon abgesehen daß oben in der Auktion(wie üblich)steht der Preis und inkl. MwSt

Ich habe §25a gelesen, werde aber daraus nicht schlauer. Worauf stützt sich sein Argument ??

Besten Dank im Voraus

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wenn Sie ausgewiesene Umsatzsteuer haben wollen, erhöht sich natürlich der Preis entsprechend. Dafür können Sie als Unternehmer den Vorsteuerabzug geltend machen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

dies ist leider keine Antwort auf meine Frage!
Wieso erhöht sich natürlich der Preis entsprechend? Wenn man von einem Preis inkl. MwSt ausgeht und eine differenzierte Rechnung (mit MwSt Ausweis) auch angeboten wird, soll dies doch zum selben Preis geschehen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Die Umsatzsteuer kann im Falle, dass der Käufer auch Unternehmer ist, von diesem als Vorsteuer geltend gemacht werden. Deshalb erhöht sich natürlich der Gesamtpreis.

Ansonsten würde der Verkäufer ja einen betriebswirtschaftlichen Verlust machen, wenn anbietet, den Bruttopreis zu belassen und Umsatzsteuer auszuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.564 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen