Rechnung ohne Gewerbe schreiben?

3. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
AnnaSommer123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung ohne Gewerbe schreiben?

Guten Tag :) ,

Ich bin Studentin und habe vor kurzem einmalig für 3 Tage für einen Online Event gearbeitet, wofür ich einen Tagessatz von 300€ bekommen würde. Nun muss ich eine Rechnung schreiben um mein Geld zu bekommen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich dafür jetzt ein Gewerbe anmelden muss, oder ob es ohne geht und wie es generell mit den Steuern abläuft, ich habe nämlich noch einen normalen Minijob und weiß nicht, wie viel Steuern ich zurück zahlen muss.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8692 Beiträge, 1839x hilfreich)

Naja der Auftraggeber sollte eigentlich mitteilen, wie er denn bezahlen möchte. Ein 450 EUR Job ist zunächst mal steuerfrei.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
AnnaSommer123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Naja der Auftraggeber sollte eigentlich mitteilen, wie er denn bezahlen möchte. Ein 450 EUR Job ist zunächst mal steuerfrei.


Der Eventjob ist ein anderer Job, der hat nix mit meinem Minijob zu tun.

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

War es einmalig? Dann sollte auf die Gewerbeanmeldung verzichtet werden können.

Wichtig ist, in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen!

Sollten keine weiteren Einkünfte neben dem Minijob und der 900 Euro bestehen, ist er steuerfrei.
Eine Auswirkung kann sich ggf. bei den Eltern ergeben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
AnnaSommer123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
War es einmalig? Dann sollte auf die Gewerbeanmeldung verzichtet werden können.

Wichtig ist, in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen!

Sollten keine weiteren Einkünfte neben dem Minijob und der 900 Euro bestehen, ist er steuerfrei.
Eine Auswirkung kann sich ggf. bei den Eltern ergeben.


Vielen Dank für die Antwort. Eine Frage hätte ich noch, ich weiß nicht, ob ich eine Rechnung als Privatperson oder Freiberufler stellen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von AnnaSommer123):
Eine Frage hätte ich noch, ich weiß nicht, ob ich eine Rechnung als Privatperson oder Freiberufler stellen soll?

Wo wäre der Unterschied?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2563 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Wo wäre der Unterschied?
Im Aussehen und Inhalt der Rechnung (fast) keiner! Bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ein großer!

Und da diese Frage ...
Zitat (von Cybert.):
War es einmalig?
... nicht beantwortet ist, kann man diese Frage ...
Zitat (von AnnaSommer123):
Eine Frage hätte ich noch, ich weiß nicht, ob ich eine Rechnung als Privatperson oder Freiberufler stellen soll?
... nicht beantworten!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 110x hilfreich)

Erst fragen Sie, ob Sie ein Gewerbe anmelden sollen und jetzt sind sie schon Freiberufler ?

Schreiben Sie einfach auf einen Zettel ihr Honorar oder was genau haben Sie auf dem Event gemacht bzw wie oft werden sie es noch machen?

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5272 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Erst fragen Sie, ob Sie ein Gewerbe anmelden sollen und jetzt sind sie schon Freiberufler ?

Möglicherweise sind die Unterschiede zwischen Gewerbebetrieb und Freiberufler nicht bekannt, wenn man sich neudeutsch als "Freelancer" bezeichnet.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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