Guten Tag ,
Ich bin Studentin und habe vor kurzem einmalig für 3 Tage für einen Online Event gearbeitet, wofür ich einen Tagessatz von 300€ bekommen würde. Nun muss ich eine Rechnung schreiben um mein Geld zu bekommen. Allerdings weiß ich nicht, ob ich dafür jetzt ein Gewerbe anmelden muss, oder ob es ohne geht und wie es generell mit den Steuern abläuft, ich habe nämlich noch einen normalen Minijob und weiß nicht, wie viel Steuern ich zurück zahlen muss.
Rechnung ohne Gewerbe schreiben?
3. Dezember 2020
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Frage vom 3. Dezember 2020 | 12:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung ohne Gewerbe schreiben?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 12:44
Von
Status: Richter (8692 Beiträge, 1839x hilfreich)
Naja der Auftraggeber sollte eigentlich mitteilen, wie er denn bezahlen möchte. Ein 450 EUR Job ist zunächst mal steuerfrei.
#2
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 13:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNaja der Auftraggeber sollte eigentlich mitteilen, wie er denn bezahlen möchte. Ein 450 EUR Job ist zunächst mal steuerfrei. :
Der Eventjob ist ein anderer Job, der hat nix mit meinem Minijob zu tun.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 13:44
Von
Status: Junior-Partner (5272 Beiträge, 1250x hilfreich)
War es einmalig? Dann sollte auf die Gewerbeanmeldung verzichtet werden können.
Wichtig ist, in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen!
Sollten keine weiteren Einkünfte neben dem Minijob und der 900 Euro bestehen, ist er steuerfrei.
Eine Auswirkung kann sich ggf. bei den Eltern ergeben.
#4
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 19:21
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWar es einmalig? Dann sollte auf die Gewerbeanmeldung verzichtet werden können. :
Wichtig ist, in der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen!
Sollten keine weiteren Einkünfte neben dem Minijob und der 900 Euro bestehen, ist er steuerfrei.
Eine Auswirkung kann sich ggf. bei den Eltern ergeben.
Vielen Dank für die Antwort. Eine Frage hätte ich noch, ich weiß nicht, ob ich eine Rechnung als Privatperson oder Freiberufler stellen soll?
#5
Antwort vom 3. Dezember 2020 | 20:23
Von
Status: Junior-Partner (5272 Beiträge, 1250x hilfreich)
ZitatEine Frage hätte ich noch, ich weiß nicht, ob ich eine Rechnung als Privatperson oder Freiberufler stellen soll? :
Wo wäre der Unterschied?
#6
Antwort vom 4. Dezember 2020 | 08:14
Von
Status: Student (2563 Beiträge, 686x hilfreich)
Im Aussehen und Inhalt der Rechnung (fast) keiner! Bei den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ein großer!ZitatWo wäre der Unterschied? :
Und da diese Frage ...
... nicht beantwortet ist, kann man diese Frage ...ZitatWar es einmalig? :
... nicht beantworten!ZitatEine Frage hätte ich noch, ich weiß nicht, ob ich eine Rechnung als Privatperson oder Freiberufler stellen soll? :
taxpert
#7
Antwort vom 4. Dezember 2020 | 09:25
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 110x hilfreich)
Erst fragen Sie, ob Sie ein Gewerbe anmelden sollen und jetzt sind sie schon Freiberufler ?
Schreiben Sie einfach auf einen Zettel ihr Honorar oder was genau haben Sie auf dem Event gemacht bzw wie oft werden sie es noch machen?
#8
Antwort vom 4. Dezember 2020 | 10:01
Von
Status: Junior-Partner (5272 Beiträge, 1250x hilfreich)
ZitatErst fragen Sie, ob Sie ein Gewerbe anmelden sollen und jetzt sind sie schon Freiberufler ? :
Möglicherweise sind die Unterschiede zwischen Gewerbebetrieb und Freiberufler nicht bekannt, wenn man sich neudeutsch als "Freelancer" bezeichnet.
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