Rechnung ohne Mehrwertsteuer

11. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
student123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Hallo zusammen,

darf ich als Student ohne Gewerbe für eine einmalige Dienstleistung eine Rechnung ohne MwSt ausstellen? Die Firma sagt ich muss das mit MwSt machen. Stimmt das?

Danke




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, als Kleinunternehmer bist Du nicht verpflichtet Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) auszuweisen, solange Dein Umsatz in diesem Jahr unter 17.500€ bleibt, und im nächsten erwartungsgemäß unter 50.000€. Als Student, der einmalig eine Rechnung stellt brauchst Du keine MwSt. auszuweisen (§19 UStG ). http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p19.html

Für die Firma ist eskomfortabler, wenn Du die MwSt. mitberechnest, daher wohl ihre Aussage. Verpflichtet bist du aber nicht.

Solltest Du allerdings jetzt doch die MwSt. ausweisen, so musst Du das auch bei allen kommenden Rechnungen tun!

Gruß,
Bexman

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#2
 Von 
student123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Schnell, kurz, präzise und verständlich.
Vielen Dank für die Super-Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50307 Beiträge, 17600x hilfreich)

Du musst die ausgewiesene MWSt. auch an das Finanzamt abführen und eine Umsatzsteuererklärung machen.

Wenn Du Dir diese Arbeit nicht machen willst, dann darfst Du auch keine MWSt. ausweisen.

Außerdem macht es für die Firma keinen Unterschied, ob Du eine Rechnung über 1000€ ohne MWSt. oder 1160€ incl. MWSt. ausstellst.

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#4
 Von 
student123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Werde die Rechnung dann wohl ohne MwSt ausstellen. Mal schauen was die Firma dazu sagt.

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#5
 Von 
student123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung für alle die es sonst interessiert oder durch google hier landen. Meine Quellen sind das Finanzamt und der Steuerberater der Firma:
Als Student darf ich 7680€ im Jahr verdienen ohne Steuern zu zahlen, ohne eine Einkommenssteuererklärung zu machenund ohne das Kindergeld zu verlieren.
Für den Fall einer einmaligen Beschäftigung (unter Berücksichtigung der Kriterien zur Scheinselbständigkeit) darf ich eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen ohne ein Gewerbe anzumelden. Ich muss die Einnahmen allerdings in einem formlosen Brief dem Finanzamt melden (Betonung der Einmaligkeit der Beschäftigung). Auf der Rechnung muss vermerkt sein, dass ich nicht berechtigt bin Mehrwertsteuer auszuweisen (ohne Gewerbe keine Mehrwertsteuer). Auf der Rechnung muss also auch keine Steuernummer stehen. Das wars.

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#6
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat: Als Student darf ich 7680€ im Jahr verdienen ohne Steuern zu zahlen,

Du darfst sogar 7680€ Gewinn machen! Von Deinem Gewinn gehen Werbungskosten und Firmenausgaben ab:
Wenn Du also tatsächlich 9000€ in einem Jahr aufs Konto bekommen hast, gehen davon alle Werbungskosten und Ausgaben ab - Bsp:
Du bist für die Firmen, für die Du gearbeitet hast noch 2000km im Jahr mit Deinem PKW gefahren: 0,30€ / km als Werbungskosten absetzbar. Also schon mal 600,-€ weniger Gewinn...
Dazu noch die Verpflegungspauschalen und schon bist Du wieder unter den 7680,-€ :-)

Mehr zum Thema Werbungskosten auch unter: http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DA65/DA65A/da65a.htm

Grüße,
Bexman

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