Hallo,
ich habe mich vor einigen Tagen selbstständig gemacht, allerdings habe ich vom FInanzamt noch keine Steuernummer erhalten.
Wie muss ich nun eine Rechnung schreiben?
Kann ich hier schreiben "Wird nach gereicht"?
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Rechnung schreiben, Steuernummer noch nicht erhalt
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Nein.
Denn 'die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,' ist neben vielen weiteren Angaben eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe. Siehe auch § 14 Ust - Ausstellung von Rechnungen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ruf mal beim Finanzamt und du bekommst die am telefon mitgeteilt.
Die schriftliche Mitteilung dauert ja noch, bis der Antrag bearbeitet wird.
Aber irgendwann mal hast du auch gearbeitet und deshalb auch eine Steuernummer erhalten. deshalb es ist ganz selten daß du eine andere Steuernummer bekommst. also du kannst deine persönliche Steuernummer auch verwenden
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"
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--- editiert vom Admin
quote:
allerdings habe ich vom FInanzamt noch keine Steuernummer erhalten.
Da fällt mir ein, beantragt hast du aber schon eine?
quote:
Ruf mal beim Finanzamt und du bekommst die am telefon mitgeteilt.
Die schriftliche Mitteilung dauert ja noch, bis der Antrag bearbeitet wird.
Ja und am Telefon gibts die ohne das der Antrag bearbeitet wurde ...
@dose123
Die Post von leonardou200 sind regelmäßig mit Vorsicht zu genießen ...
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quote:
oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Was ist denn damit ?
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Beantrag habe ich sie schon ja.
Ich habe heute mal beim Finanzamt angerufen und die Dame sagte mir, dass ich die Steuernummer der Rechnung auch nachreichen könne.
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--- editiert vom Admin
Die Sachbearbeiter im FA haben keine Ahung mit den steuerrechtlichen Fragen oder die steuerlichen Konsequenzen. sie haben ein Softwareprogramm oder Dienstanweisungen und innerhalb dieser Rahmen arbeiten die. mehr haben die keine Ahnung
Sie hat dir das telefonisch gesagt. frag sie aber, ob sie ihre Aussage schriftlich bestätigen kann?? das wird sie niemals machen.
Nicht nur du bekommst du Probleme bei fehlender Steuernummer, sondern auch dein Geschäftspartner. angenommen du hast ihn eine Rechnung von 10.000€ ausgestellt und nach einer Woche deine Gewerbe abgemeldet. Wie kann er die gezahlten 10.000€ als Ausgabe abbuchen und gegenüber seinem FA als Betriebsausgabe geltendmachen? ihm wird wahrscheinlich vorgeworfen, eine Scheinrechnung ausgestellt zu haben. aber zumindest wird diese Rechnung von seinem FA NIE akzeptiert.
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-- Editiert am 28.02.2011 22:03
Telefonische Auskünfte vom Finanzamt kannst du vergessen. Regelmäßig haben die eine Amnesie wenn es darum geht das man sich auf solche Auskünfte beruft.
In der Regel geht es aber recht schnell (10-20 Tage), so lange sollte man schon warten.
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--- editiert vom Admin
quote:
Wie kann er die gezahlten 10.000€ als Ausgabe abbuchen und gegenüber seinem FA als Betriebsausgabe geltendmachen?
In dem er es als Betriebsausgabe verbucht.
Allenfalls die ausgewiesene Ust. darf er nicht anrechnen.
quote:
ihm wird wahrscheinlich vorgeworfen, eine Scheinrechnung ausgestellt zu haben.
Was durch die nachprüfbare Gewerbeanmeldung ja abgewehrt werden kann.
quote:
aber zumindest wird diese Rechnung von seinem FA NIE akzeptiert.
Das ist kompletter Unsinn.
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quote:
Da fällt mir ein, beantragt hast du aber schon eine?
bestimmt hat er schon, genau wenn man seinen Antrag auf ALG I gestellt hat. Sonst bekommt man keine Sozialleistungen :-)
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--- editiert vom Admin
quote:
Sonst bekommt man keine Sozialleistungen
Deine bahnbrechende Erkenntnis solltestdu den Behörden mitteilen. Denn die wissen noch garnichts davon.
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quote:
Die Sachbearbeiter im FA haben keine Ahung mit den steuerrechtlichen Fragen oder die steuerlichen Konsequenzen
Was haben die noch mal für eine Ausbildung ?
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