Rechnung schreiben, Steuernummer noch nicht erhalt

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)
Rechnung schreiben, Steuernummer noch nicht erhalt

Hallo,

ich habe mich vor einigen Tagen selbstständig gemacht, allerdings habe ich vom FInanzamt noch keine Steuernummer erhalten.

Wie muss ich nun eine Rechnung schreiben?
Kann ich hier schreiben "Wird nach gereicht"?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Nein.

Denn 'die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,' ist neben vielen weiteren Angaben eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe. Siehe auch § 14 Ust - Ausstellung von Rechnungen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Ruf mal beim Finanzamt und du bekommst die am telefon mitgeteilt.

Die schriftliche Mitteilung dauert ja noch, bis der Antrag bearbeitet wird.

Aber irgendwann mal hast du auch gearbeitet und deshalb auch eine Steuernummer erhalten. deshalb es ist ganz selten daß du eine andere Steuernummer bekommst. also du kannst deine persönliche Steuernummer auch verwenden

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.03.2011 09:02:53
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:
allerdings habe ich vom FInanzamt noch keine Steuernummer erhalten.

Da fällt mir ein, beantragt hast du aber schon eine?



quote:
Ruf mal beim Finanzamt und du bekommst die am telefon mitgeteilt.

Die schriftliche Mitteilung dauert ja noch, bis der Antrag bearbeitet wird.

Ja und am Telefon gibts die ohne das der Antrag bearbeitet wurde ...

:crazy:

@dose123
Die Post von leonardou200 sind regelmäßig mit Vorsicht zu genießen ...





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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Was ist denn damit ?



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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dose123
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 9x hilfreich)

Beantrag habe ich sie schon ja.

Ich habe heute mal beim Finanzamt angerufen und die Dame sagte mir, dass ich die Steuernummer der Rechnung auch nachreichen könne.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12301.03.2011 09:02:53
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Die Sachbearbeiter im FA haben keine Ahung mit den steuerrechtlichen Fragen oder die steuerlichen Konsequenzen. sie haben ein Softwareprogramm oder Dienstanweisungen und innerhalb dieser Rahmen arbeiten die. mehr haben die keine Ahnung

Sie hat dir das telefonisch gesagt. frag sie aber, ob sie ihre Aussage schriftlich bestätigen kann?? das wird sie niemals machen.

Nicht nur du bekommst du Probleme bei fehlender Steuernummer, sondern auch dein Geschäftspartner. angenommen du hast ihn eine Rechnung von 10.000€ ausgestellt und nach einer Woche deine Gewerbe abgemeldet. Wie kann er die gezahlten 10.000€ als Ausgabe abbuchen und gegenüber seinem FA als Betriebsausgabe geltendmachen? ihm wird wahrscheinlich vorgeworfen, eine Scheinrechnung ausgestellt zu haben. aber zumindest wird diese Rechnung von seinem FA NIE akzeptiert.

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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"

-- Editiert am 28.02.2011 22:03

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Telefonische Auskünfte vom Finanzamt kannst du vergessen. Regelmäßig haben die eine Amnesie wenn es darum geht das man sich auf solche Auskünfte beruft.

In der Regel geht es aber recht schnell (10-20 Tage), so lange sollte man schon warten.





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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12301.03.2011 09:02:53
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:
Wie kann er die gezahlten 10.000€ als Ausgabe abbuchen und gegenüber seinem FA als Betriebsausgabe geltendmachen?

In dem er es als Betriebsausgabe verbucht.
Allenfalls die ausgewiesene Ust. darf er nicht anrechnen.



quote:
ihm wird wahrscheinlich vorgeworfen, eine Scheinrechnung ausgestellt zu haben.

Was durch die nachprüfbare Gewerbeanmeldung ja abgewehrt werden kann.



quote:
aber zumindest wird diese Rechnung von seinem FA NIE akzeptiert.

Das ist kompletter Unsinn.





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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Da fällt mir ein, beantragt hast du aber schon eine?


bestimmt hat er schon, genau wenn man seinen Antrag auf ALG I gestellt hat. Sonst bekommt man keine Sozialleistungen :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12301.03.2011 09:02:53
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:
Sonst bekommt man keine Sozialleistungen

Deine bahnbrechende Erkenntnis solltestdu den Behörden mitteilen. Denn die wissen noch garnichts davon.





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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Die Sachbearbeiter im FA haben keine Ahung mit den steuerrechtlichen Fragen oder die steuerlichen Konsequenzen

Was haben die noch mal für eine Ausbildung ?



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