Rechnung schreiben ohne Gewerbe (Freier Techniker)

14. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jason91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechnung schreiben ohne Gewerbe (Freier Techniker)

Hallo,

ich weis es gibt hier schon den ein oder anderen Beitrag zum Thema "Rechnung ohne Gewerbe" allerdings werde ich daraus nicht schlau deshalb stelle ich meine Frage mal genau so wie es meine Situation momentan verlangt.

Ich beginne im Herbst eine Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik und möchte als Überbrückung derweil als "freier Techniker" arbeiten.
Ich habe einige Band´s etc. für die ich arbeiten könnte allerdings müsste ich dafür an die jeweilige Band eine Rechnung schreiben um dafür auch Geld zu bekommen.
Jetzt meine große Frage darf ich das überhaupt machen? Wenn ja wie stelle ich das am sinnvollsten an ohne das ich mehr Ausgaben als Einnahmen habe?

Vielen dank schon einmal im vorraus für die Antworten

viele Grüße Jason

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Die einen Schwarzarbeiter kein Geld geben :-) Wirst du erwischt ist das klassische Schwarzarbeit,

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jason91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

sie geben mir ja kein geld da ich ja keine rechnung schreibe ! wenn es das wäre würde ich mir doch keine gedanken machen oder??????
Ich bekomme nur geld wenn ich eine rechnung über meine geleistete arbeit schreibe ! Vorher seh ich keinen Cent

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Das erzählen die "Schwarzarbeiter" auch immer.
Du musst einen Gewerbeschein beantragen und dann mal etwas ins Thema einlesen. Einfach wirds wenn die dich jeweils als Aushilfe einstellen.

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jason91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Finde mal jemand der dich wegen einem abend als aushilfe einstellt das sind ca 42 verschiedene leute für die ich arbeiten kann/muss/soll dann werde ich wohl einen gewerbeschein brauchen und wie ich gehört habe wirds dann richtig teuer

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
wirds dann richtig teuer


Quatsch

Nur wenn man überhauptkeine Ahnung hat. Daher erst "lernen" wie das geht IHK und Volkshochschule helfen

K.

-----------------
"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
coros1970
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

Du darfst auch ohne Gewerbeanmeldung eine Rechnung ausstellen. Diese Rechnung musst Du aber dem Finanzamt bei Deiner nächsten Steuererklärung als Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit einreichen.

Wenn Du eine Rechnung erstellst, solltest Du keine Umsatzsteuer ausweisen, da Du nach §19 Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer giltst. Dieses solltest Du auf der Rechnung mit z.B. dem Satz "Da ich nach §16 USTG als Kleinunternehmer gelte, wird in dieser Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen", vermerken.

Du giltst solange als Kleinunternehmer und muss keine Umsatzsteuer ausweisen, bis Du den Gesamtjahresumsatz von ich glaube 17.200,00 Euro nicht überschreitest. Wenn der Gesamtumsatz diese Summe überschritten hat, musst Du Umsatzsteuer erheben und eine entsprechende Umsatzsteuererklärung machen.

Bei mir verhält es sich genauso, wie bei Dir. Ich erstelle schon seid Jahren Rechnungen als Kleinunternehmer, da ich als Nebentätigkeit Programme für Unternehmen erstelle.

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
Bei mir verhält es sich genauso, wie bei Dir. Ich erstelle schon seid Jahren Rechnungen als Kleinunternehmer, da ich als Nebentätigkeit Programme für Unternehmen erstelle.


Und das ohne Gewerbeanmeldung - na bis es einer merkt.

Übrigens gilt die Kleinunternehmer Regelung für "Unternehmer".

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
coros1970
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

wie bereits geschrieben, benötigt man dazu keine Gewerbeanmeldung, auch wenn Du anderer Meinung bist. Erkundige Dich erst mal, bevor Du hier Antworten einträgst, die nicht richtig sind.

Wie bereits geschrieben, mache ich das seit Jahren und zwar ganz legal und mit Einreichen meiner Einnahmen und Ausgaben bei Finanzamt. Ich habe mich vorher erkundigt und bis jetzt hat das Finanzamt noch keinerlei Probleme damit gehabt.

quote:
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"


Übrigends solltest Du solche Kommentare besser lassen, die sind beleidigend, da ich das jetzt auf mich bezogen habe.

Gruß,
Oliver

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
bis jetzt hat das Finanzamt noch keinerlei Probleme


Die sind auch nicht zuständig. Für die Gewerbeanmeldung das Gewerbeamt, für Abmahnungen die Mitbewerber, für Krankenversicherung die Krankenversicherung. Gewerbesteuer das Gewerbeamt, Berufsgenossenschaft, IHK uvw.

quote:
ubrigends solltest Du solche Kommentare besser lassen, die sind beleidigend


Schlag mal unter Signatur nach, das bezieht sich auf mich, damit sich andere Idioten sparen können mir das zu schreiben :-)

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
coros1970
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

ich habe nirgends geschrieben, dass ich mich beim Finanzamt erkundigt habe. Ich habe mich an entsprechender Stelle in Berlin erkundigt und dort wurde mir gesagt, dass ich kein Gewerbe anmelden muss, da ich bis zu einem Umsatz von ca. 17.000 Euro als Kleinunternehmer gelte.
Das mit dem Finanzamt bezog sich nur darauf, dass ich ordnungsgemäß auf meine Einnahmen Steuern bezahle.

MfG,
Oliver

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Schön das du irgendwo angerufen hast. Ruf doch mal dein Gewerbeamt an und erklär denen deine lustige Idee. Dann die Krankenkasse.... usw.

Es gibt keine "entsprechende Stelle in Berlin" es sein denn dort ist deine Firma.

Lass dich mal bei der IHK beraten, die gibt dafür ja.

K.

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
coros1970
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

schön, dass Du weist, wo ich mich erkundigt habe. Krankenversicherung usw. zahle ich über meine Hauptberuf. Über das Nebengewerbe braiuche ich mich nicht zusätzlich versichern.

MfG,
Oliver

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Versteckte_Dateien/Nebenberufliche_Selbstaendigkeit.pdf

lies selbst

-----------------
"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.536 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen