Hallo,
ich habe zu der Frage zwar schon einige Threads gefunden, diese sind aber zum Einen alle schon ein paar Jahre alt, zum Anderen kommen sie nicht wirklich zu einer eindeutigen Antwort. Ich bitte um Entschuldigung wenn ich dabei einen relevanten Thread übersehen haben sollte.
Die Frage ist folgende: Ich würde mir gerne von einer Bekannten ein paar Näharbeiten erledigen lassen und persönlich wäre es mir sehr recht, wenn sie mir dafür eine Rechnung ausstellen könnte. Allerdings hat sie kein angemeldetes Gewerbe. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob sie als Privatperson eine Rechnung ausstellen kann und falls die Antwort ja sein sollte, unter welchen Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
RR
Rechnung schreiben ohne Gewerbeschein?
15. Januar 2010
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Frage vom 15. Januar 2010 | 21:34
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung schreiben ohne Gewerbeschein?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2010 | 22:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Eine Rechnung darf zunächst jeder schreiben, also auch Privatleute. Dabei ist lediglich darauf zu achten, dass darin keine MWSt. ausgewiesen wird.
Die Frage ist hier eher, ob die Bekannte für Dich Näharbeiten ausführen darf. Falls sie das nicht darf, dann dokumentiert sie mit dem Ausstellen der Rechnung ihre Schwarzarbeit und wäre dann einfach zu überführen.
Ob ein Gewerbeschein für die Ausführung von Näharbeiten ausreichen würde, ist mir nicht bekannt.
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-- Editiert am 15.01.2010 22:38
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