Hallo zusammen!
Als völlig juristisch unbedarfter Student, der noch nicht einmal je eine Steuererklärung gemacht hat, hätte ich nun folgende Frage zu einer Rechnung, die ich neulich gestellt habe:
Eine Freundin hatte mich gebeten, für sie einige Texte zu übersetzen, da ihr Englisch nicht so gut ist. Ihr Arbeitgeber wollte mir dafür 200 Euro zahlen.
Über die Bezahlung habe ich mir keine großen Gedanken gemacht.
Ich habe Ihrem Chef dann einfach einen Dreizeiler geschickt in dem ich die 200 Euro in Rechnung gestellt habe und er hat das Geld auch anstandslos überwiesen.
Aber im Nachhinein stellen sich mir da nun doch einige Fragen:
Hätte ich nicht eine Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder dergleichen abführen müssen, oder macht er das selbst?
Müsste ich dann im Fall eine Steuerklärung abgeben? (habe nämlich noch nie eine gemacht)
Bin ich da jetzt als Unternehmer, als Selbständiger oder als reine Privatperson aufgetreten, die jemandem einen Gefallen getan hat?
Was müsste ich im Fall tun? Ich will ja keine Steuern hinterziehen!
Sorry, aber ich habe wirklich keine Ahnung vom Thema Steuern - es wäre sehr nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte...
Rechnung stellen als Privatperson
6. Juni 2012
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Frage vom 6. Juni 2012 | 16:26
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechnung stellen als Privatperson
#1
Antwort vom 6. Juni 2012 | 16:35
Von
Status: Unbeschreiblich (50313 Beiträge, 17602x hilfreich)
Wenn es sich um einen einmaligen Vorgang handelt, dann ist Dein Verhalten nicht zu beanstanden.
quote:
Hätte ich nicht eine Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder dergleichen abführen müssen, oder macht er das selbst?
Du hast hoffentlich keine MWSt. auf der Rechnung ausgewiesen. Dann läuft das Ganze komplett ohne MWSt.
quote:
Müsste ich dann im Fall eine Steuerklärung abgeben? (habe nämlich noch nie eine gemacht)
Bei einer einmaligen Einnahme von 200€: Nein
-----------------
" "
#2
Antwort vom 6. Juni 2012 | 16:45
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 2x hilfreich)
Super, Danke!
(Nein MWSt. habe ich natürlich nicht mit drauf geschrieben)
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#3
Antwort vom 7. Juni 2012 | 00:46
Von
Status: Unbeschreiblich (131004 Beiträge, 41627x hilfreich)
quote:
quote: Müsste ich dann im Fall eine Steuerklärung abgeben? (habe nämlich noch nie eine gemacht)
Bei einer einmaligen Einnahme von 200€: Nein
Aber nur, wenn das die einzige Einnahme gemäß EStG wäre.
Ansonsten müsste man wohl prüfen, ob die Freibeträge nicht überschritten wurden.
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