Rechnung stellen ohne Gewerbeschein

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Linnemann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung stellen ohne Gewerbeschein

Hallo,

ich arbeite seit kurzem ab und zu als Grafikerin für eine Firma eines Freundes.
Hier verdiene ich voraussichtlich alle zwei Monate mal 300,00€, sprich ca. 1800,00€ im Jahr. Ich habe mich erkundigt und muss demnach keinen Gewerbeschein anmelden. Die Firma möchte aber Rechnungen gestellt bekommen. Nun meine Frage:
Was muss -abgesehen von meinen Leistungen, Adresse, Datum etc.- unbedingt in dieser Rechnung auftauchen? Evtl. irgendwelche Klauseln?
Würde mich freuen, wenn mir jemand einen sicheren Tipp geben könnte.
Danke!!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50272 Beiträge, 17593x hilfreich)

Da Du keine Mehrwertsteuer ausweisen darfst, gibt es keine Formvorschriften.

Vorschriften gibt es nur für Rechnungen, die auch MWSt. oder USt. enthalten.

Wenn Du weitere Einkünfte hast, dann musst Du die Einnahmen allerdings bei der Einkommensteuererklärung angeben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nosaxon
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 54x hilfreich)

Wer sagt denn, dass sie keine Mehrwertsteuer ausweisen darf?

Ist es nicht vielmehr so, dass die Tätigkeit als Grafikerin freiberuflich (und deshalb ohne Gewerbeschein) erfolgt? Dann hätte die Aufnahme der Tätigkeit zur Folge, dass sie gegenüber dem FA angezeigt werden müsste. In dem steuerlichen Erfassungsbogen ist dann anzugeben, ob man von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchte. Vor Klärung dieser "Kleinigkeiten" wäre ich mit dem Ausstellen von Rechnungen vorsichtig. Bei einer Prüfung im Unternehmen gäbe es eine Kontrollmitteilung und dann geht die Party erst richtig los...

3x Hilfreiche Antwort

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