Rechnung über noch nicht erfolgte Lieferung mit festem Lieferdatum - Rechnung korrekt?

21. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
arka
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechnung über noch nicht erfolgte Lieferung mit festem Lieferdatum - Rechnung korrekt?

Hallo zusammen,
da in meinem vorherigen Thread alles etwas verwirrend war, fasse ich hier nochmal das Geschehene und meine Fragen zusammen und wäre euch wirklich EXTREM dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet:

Ich (Einzelunternehmer, EÜR, Ist-Versteuerung, Ust-pflichtig) habe am 14.04.22 eine Rechnung über eine noch nicht erfolgte Lieferung (Bekleidung) an einen anderen Unternehmer gestellt und ein Zahlungsziel (27.04.22) sowie meine Überweisungsdaten genannt. Mir ging es dabei einfach nur darum, die Zahlung vor Lieferung zu erhalten.
Im Nachhinein sind mir nun ein paar Fragen gekommen, ob mein Vorgehen korrekt war. Folgendes habe ich gemacht (neben den üblichen Pflichtangaben einer Rechnung natürlich):

Bezeichnung nur als "Rechnung" statt "Vorkasse-Rechnung"/"Vorauszahlungsrechnung"/"Proforma-Rechnung",...
Die Rechnung habe ich einfach nur mit "Rechnung" bezeichnet (auf diversen Seiten im Internet lese ich nun, man sollte sie als "Vorkasse-Rechnung"/"Proforma-Rechnung" oder "Vorauszahlungsrechnung" bezeichnen. Allerdings finde ich dazu keinerlei gesetzliche Grundlage und verstehe §14 UStG sogar so, dass meine Bezeichnung als bloße "Rechnung" auch ok sein müsste:
"Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."
1. Frage: Ist die Bezeichnung als "Rechnung" auch im Falle einer Rechnung vor Lieferung zulässig?

Lieferdatum später als Rechnungsdatum
Da die Lieferung noch nicht erfolgt ist, aber ein Lieferdatum vereinbart wurde (29.04.22), habe ich Folgendes auf meiner Rechnung stehen:
Rechnungsdatum: 14.04.2022
Lieferdatum: 29.04.2022
Nun habe ich gelesen, dass man bei Rechnungen, bei denen die Lieferung noch aussteht, explizit darauf hinweisen sollte, dass die Lieferung nicht nicht erfolgt ist. Falls ein Lieferdatum vereinbart wurde, kann dieses als "vereinbartes Lieferdatum" angegeben werden.
Die VSt. und die Ust. entstehen wohl wenn die Rechnung vorliegt UND bezahlt wurde.
2. Frage: Ist die bloße Angabe des in der Zukunft liegenden Lieferdatums zulässig (ohne Hinweis darauf, dass es sich dabei um ein vereinbartes Lieferdatum handelt und die Lieferung noch nicht erfolgt ist? - Das sollte ja eigentlich beides aus der zeitlichen Differenz zwischen Rechnungs- und Lieferdatum ersichtlich sein?!)

3. Hätte es irgendwelche steuerlichen/buchhalterischen Auswirkungen wenn sich die Lieferung nun doch in den Mai verschiebt? Wenn ich alles richtig verstanden habe, spielt das Lieferdatum in diesem Fall überhaupt keine Rolle? Oder wäre es ausreichend für das Einhalten des angegebenen Lieferdatums die Versandmarke am 29.04. online bei DHL zu kaufen (auch wenn ich das Paket dann erst am 02.05. an DHL übergebe)?

4. Buche ich die erhaltene Zahlung dann sofort auf "8400 Erlöse 19%" (SKR03, nutze dieses Konto für meine regulären Verkaufserlöse)?

5. Muss ich eine Endrechnung stellen, obwohl der komplette Betrag bereits im Voraus gezahlt wurde?

-- Editiert von arka am 21.04.2022 13:46

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