Rechnung von Privat an Firma

30. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Lailika19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung von Privat an Firma

Hallo,

ich habe das Problem, dass ich einer Firma eine einmalige Dienstleistung erbracht habe und nun das Problem besteht, dass diese Firma eine Rechnung von mir möchte, um Ihre Ausgabe an mich bei der Steuer angeben zu können. Allerdings bin ich in einer anderen Firma festangestellt und darf mich nicht als Freiberufler anmelden oder aber eine neue Steuernummer erhalten. Das würde nicht akzeptiert werden. Kann ich bei einem einmaligen Betrag (max. 700 Euro) einfach eine Rechnung schreiben (ohne Angabe von Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer), nur mit dem Nettobetrag und das dann nächstes Jahr bei der Steuererklärung mit angeben? Wenn ja, wie genau muss ich die Rechnung schreiben und wo muss ich das nächstes Jahr bei der Steuer angeben? Schöne wäre es, wenn ich eine genaue und ausführliche Antwort bekommen könnte, da ich mich selbst nicht sehr gut auskenne.

Ich danke schon mal jedem der antwortet für seine Mühen.
Gruß Lailika19

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Es gibt Selbständig (bzw freigeruflich) oder Angestellt (und schwarz), Such dir eines aus.

Die sollen nen 400 euro Job draus machen und über zwei Monate abrechnen.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
hamstergirl9
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 35x hilfreich)

hallo, das ist schmarrn was K. sagt.
Du darfst als Privatperson eine Rechnung an eine Firma schreiben. Vorallem wenn es eine Dienstleistung ist. Bei Waren schaut es etwas anders aus, da bräuchte man ein Gewerbe.

Punkte sind folgende:

1. Rechnung Brutto wie Netto (ohne MwSt.) ausschreiben
2. ohne Steuernummer
3. Das geht wenn so was einmalig vorkommt oder ein zweites mal, aber
nicht regelmäßig
4. bei Dienstleistung gar kein Thema sollte so auch deklariert sein
5. bei der nächsten Steuererklärung mit angeben
(unter sonstige Einkünfte, sprich das wird dann zu Dienem Einkommen
dazugerechenet und darauf fallen gegebenenfalls Einkommensteuer an)
6. Das mit 400 Euro job ist natürlich besser, da der AG die Abgaben zahlt und für
dich Steuerfrei ist. Aber bei 700 € fallen wahrscheinlich keine Steuern an,
kommt drauf an was du sonst verdienst aber bei der Summe ist das Pillepalle

Ciao Hamstergirl9

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Nicht vergessen das auch der Krankenkasse anzugeben, die will evtl. auch was haben.

Ich hab nochmal nachgelesen, das Finanzamt interessiert sich nicht für die Gewerbeanmeldung und das es einmalig ist auch das Gewerbamt nicht.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Warum sollte die Krankenkasse etwas haben wollen?

Man kann eine einfache Rechnung schreiben. Bestimmte Formvorschriften sind dabei nicht einzuhalten. Jedoch darf keine MWSt. ausgewiesen werden.

Den eingenommenen Betrag gibt man dann in der Steuererklärung in der Anlage SE (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit) an. Dabei können dann von den 700€ natürlich noch die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten abgezogen werden.

Steuern fallen übrigens bereits bei Zustzeinkünften von mehr als 410€ im Jahr an. Wie hoch die genau ist, hängt von Deinem übrigen Einkommen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

http://www.handelskammer-bremen.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Versteckte_Dateien/Nebenberufliche_Selbstaendigkeit.pdf

schön erklärt

K.


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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Hier trifft doch ganz offensichtlich IV.3 aus dem genannten Artikel zu. Es müssen also auf die 700€ keine Krankenversicherungbeiträge abgeführt werden.

Und bei einem derart klaren Fall ist wohl auch die Meldung an die Krankenkasse überflüssig. Eine Pflicht, jede Art von nebenberuflichen Einkünften der Krankenkase zu melden, gibt es jedenfalls nicht, auch wenn der Artikel einen anderen Eindruck vermittelt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Meine Kasse macht das an den Stunden, unter 18 Stunden die Woche nebenberuflich, fest. Und melden muss man das auch. Nenn man ja versicjerungspflicht - nicht "wenn man erwischt wird" - Pflicht.

V. lesen !

Hier die TK:
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt im Regelfall vor, wenn die Tätigkeit weniger als 18 Wochenstunden umfasst und von untergeordneter
wirtschaftlicher Bedeutung ist, d.h. der Lebensunterhalt in erster Linie
durch andere Einnahmen bestreitet und keine Arbeitnehmer mehr als
geringfügig (Minijob) beschäftigt werden.


K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

-- Editiert am 30.06.2009 22:28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Da empfehle ich doch noch einmal das genaue Lesen der Ausgangsfrage.

Ich bleibe dabei, dass die Meldung an die Krankenkasse überflüssig ist.

Wie kommst Du eigentlich darauf, dass es eine Meldepflichrt für eine Tätigkeit gibt, wie in diesem Thread beschrieben? In welchem Gesetz soll denn so eine Meldepflicht festgelegt sein?

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
MarkOh
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 116x hilfreich)

Also Rechnungen darf grundsätzlich jeder ausschreiben. Schon ein einfacher Kaufvertrag stellt eine Rechnung dar. Nur die Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer darf eben nicht ausgewiesen werden.

Steuerrechtlich muss man schauen, wo man das Ganze unterbringen kann.

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