Rechnung von privat an Firma - Einfach beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben?

14. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
George K.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung von privat an Firma - Einfach beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben?

Hallo, ich habe folgende Frage. Darf ich als Privatperson einer Firma, für die ich ab und zu kleine Jobs erledige (max.1500,-€ im Jahr) eine Rechnung schreiben. Habe gehört, dass diese dann ohne MwSt. sein muss. Aber wie verfahre ich dann mit den Einnahmen. Einfach beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben und fertig ? Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
efilor
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die Frage in ähnlicher Form kam ja gerade schon mal von Ihnen.

Wenn dieses Jobs wiederholt vorkommen und auch in den Folgejahren, so liegt eine selbständige Tätigkeit vor.
Entweder als gewerbliche (1) oder freiberufliche (2) Tätigkeit.
Für (1) müssten Sie ein Gewerbe (Gewerbeamt, Stadtverwaltung) anmelden für (2) müssten Sie eine Mitteilung ans Finanzamt schicken, dass sie eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen haben.
Sollte das ganze nur einmal für dieses Jahr sein, können Sie die Einnahmen auch in der Anlage GSE eintragen.
Die Rechnung(en) sind natürlich ohne MWSt. auszuführen, da Sie mit diesen Beträgen zwar Unternehmer sind, sich aber als Kleinunternehmer von der Abgabe der Umsatzsteuer befreien lassen können.
Zu (1):
Nach der Anmeldung beim Geerbeamt erhalten Sie vom FA noch ein Anmeldebogen, auf dem Sie ua. erwarteten Gewinn und auch die Wahl zum Kleinunternehmer vornehmen.

MfG
efilor

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#2
 Von 
LawSuit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wenn dieses Jobs wiederholt vorkommen und auch in den Folgejahren, so liegt eine selbständige Tätigkeit vor.


Ist es "wiederholt", wenn ich als Privatperson mit einer Firma ein Dauerschuldverhältnis eingehe und mir die Firma monatlich eine Leistung mit 100 Euro vergütet (z.B. für die Platzierung eines Banners auf meiner privaten Webseite)?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ja, das ist eindeutig gewerblich und erfordert daher eine Gewerbeanmeldung. Die bekommt man unproblematisch für wenig Geld. Nach meiner Kenntnis betragen die Anmeldegebühren ca. 20€.

Natürlich muss der Gewinn (Einnahmen abzügl. Kosten) in der Steuererklärung in der Anlage G angegeben werden.

Eine Rechnung an eine Firma kann man aber grundsätzlich auch als Privatmann stellen. Jedoch darf darin keine MWSt. ausgewiesen werden. Als Kleinunternehmer, der Du eigentlich bist, solltest Du auf der Rechnung vermerken, dass Du nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit bist.

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
LawSuit
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

wir sind die Firma und unsere Kooperationspartner stellen mir als studentische Aushilfe öfter mal diese Frage. Daher wollte ich mal die richtige Antwort recherchieren.

Also, eine Angabe in der Steuererklärung (z.B., wenn wir die monatlichen Raten für ein Jahr im Voraus zahlen = eine Zahlung pro Jahr) funktioniert nicht? Oder gibt es da Höchstbeträge?

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