Hallo! Ich bin als Kleinunternehmer von der Mwst. befreit (Einkommen unter 17.000 €). 2006 habe ich eine einzige Rechnung mit Mehrwertsteuer gestellt, da der Betrieb darauf bestand und behauptete, er könne keine Rechnungen ohne Mwst. annehmen. Damit war ich damals beim Finanzamt, dort wurde mir zwischen Tür und Angel gesagt, daß ich auf Grund der einen Rechnung dann für das gesamte Jahr 2006 Mehrwertsteuer abführen müsse, egal, ob ich sie ausgewiesen hab oder nicht, dann müsse ich die halt privat zahlen.
Einen Steuerberater konnte/kann ich mir nicht leisten. Aus Angst, auf alles Mehrwertsteuer zahlen zu müssen und für die kommenden Jahre auch mehrwertseuerpflichtig zu sein, habe ich nun 2006 diese Rechnung nicht in der Einkommenssteuer angegeben. Nun kommt ein Brief, daß die Überprüfung meiner Betriebseinnahmen nötig sei, da diese Rechnung nicht in der Gewinnermittlung auftaucht (der Betrieb wurde anscheinend geprüft). Was soll ich nun tun? Ehrlich sein? Behaupten, ich hab die Rechnung vergessen??? Und was kann auf mich zukommen?
Wäre über Hilfe und Tips sehr dankbar.
Gruß, Holger
Rechnung wg. Mwst nicht angegeben, jetzt Prüfung
21. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2010 | 20:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung wg. Mwst nicht angegeben, jetzt Prüfung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 22. März 2010 | 10:13
Von
Status: Lehrling (1563 Beiträge, 1119x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
277.326
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten