Hallo,
X möchte gewerblichen Handel auf Ebay Kleinanzeigen mit Gebrauchtware betreiben, also An- und Verkauf. Dabei möchte X von der Differenzbesteuerung Gebrauch machen, aber es ist sehr schwierig von privaten Verkäufern Belege zu erhalten, da X auch meistens online und mit Versand kauft und nicht mit persönlicher Übergabe.
Meine Frage ist, ob es für das Finanzamt ausreicht, wenn X ca. 90% seiner Einkäufe mit Eigenbelägen, Fotos, Chatverläufen und den Überweisungen belegt. Auf jeden Fall wäre dadurch ein eindeutiger Nachweis des Kaufs möglich, aber akzeptiert das Finanzamt das auch, wenn es ein sehr großer Anteil der Käufe ist?
Ich habe mich bereits bei dem FA erkundigt, kann da aber eine eindeutige und zuverlässige Aussage nur als rechtsverbindliche Auskunft bekommen, was aktuell noch nicht geht, da X seinen Wohnort und dadurch das zuständige FA noch festlegen muss.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Rechnungen bei Ankauf von privaten Verkäufern
18. September 2020
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Frage vom 18. September 2020 | 13:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungen bei Ankauf von privaten Verkäufern
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#1
Antwort vom 18. September 2020 | 22:37
Von
Status: Master (4836 Beiträge, 1171x hilfreich)
Wenn Sie dann noch die Absender aus den Paketen bzw. Umschlägen ausschneiden, würde ich das persönlich bei unbarer Zahlung für ausreichend halten.
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