Hallo.
Anfang 2026 soll eine GmbH gegründet werden. In 2025 werden aber schon Kosten entstehen (z.B. Beratungskosten, Internetpräsenz aufbauen, Internetdomain registrieren, Logo erstellen lassen usw.).
a) können die Rechnungen als Kosten bei der GmbH im Jahr 2026 dann berücksichtigt werden (Thema Vorsteuer usw.)?
b) müssen die Rechnungen dann jetzt schon auf den zukünftigen Namen der GmbH ausgestellt sein?
c) wenn im Jahr 2025 Rechnunegna uflaufen, muss dann ein regulärer Jahresabschluss für eine GmbH gemacht werden oder werden die Rechnungen erst in 2026 berücksichtigt?
Danke
Rechnungen für zu gründende GmbH im Vorjahr
Haben Sie sich versteuert?
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Existenzgründerkurse und eine einfache Recherche im Netz helfen...
https://www.ride.capital/faq/kann-ich-kosten-die-vor-der-gr%C3%BCndung-entstehen-in-die-gmbh-einbringen
-- Editiert von User am 27. November 2024 09:23
Noch besser hilft der hoffentlich vorhandene Steuerberater, dem die Regelungen in A15.2b Abs. 4 UStAE bekannt sind.
a) das hängt davon ab, wie der Gründer die von ihm empfangenen Leistungen in die GmbH bringt (entgeltlich oder unentgeltlich)
b) eine nicht existierende Körperschaft kann nicht Empfänger einer Leistung bzw. Rechnung sein
c) eine nicht existierende GmbH muss keinen Jahresabschluss aufstellen
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Zitateine nicht existierende GmbH muss keinen Jahresabschluss aufstellen :
Eine nicht existierende GmbH kann keinen Jahresabschluss aufstellen... ;-)
Danke Euch.
Werden dann die Rechnungen aus 2025 erst steuerlich in 2026 verbucht?
War es Ihnen nicht genehm, die Antworten und Quellen zu lesen und zu verstehen?
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