Hallo,
Ich habe Rechnungen geschrieben und kein Leistung erbracht. Kunde wollte nur die Rechnung und kein Leistung.
Er hat mir dafür die 19% MwSt. +5% bar bezahlt.
Sein Ziel war, sein gewinn unter die 50.000€ Grenze zu halten, um weniger Steuer und Unterhalt zu bezahlen.
Habe Ihm für 3 Jahre insgesamt 60.000€ Rechnung geschrieben.
Ich würde gerne das bei der Finanzamt melden, wie soll ich vorgehen?
Was erwartet mich?
Rechnungen geschrieben ohne leistung, um den gewinn zu reduzieren.
Zitat :Was erwartet mich?
Beihilfe zum Betrug in der Unterhaltsangelegenheit.
Steuerhinterziehung.
Urkundenfälschung.
Nochmal Steuerhinterziehung in der 5%-Angelegenheit.
Und Weiteres je nach Ihren Buchführungskünsten.
Zitat :Ich würde gerne das bei der Finanzamt melden, wie soll ich vorgehen?
Wenn das ernst gemeint ist: Steuerberater mit einer Selbstanzeige beauftragen und Geld zurücklegen.
Zitat :Zitat :Was erwartet mich?
Beihilfe zum Betrug in der Unterhaltsangelegenheit.
Steuerhinterziehung.
Urkundenfälschung.
Nochmal Steuerhinterziehung in der 5%-Angelegenheit.
Und Weiteres je nach Ihren Buchführungskünsten.
Zitat :Ich würde gerne das bei der Finanzamt melden, wie soll ich vorgehen?
Wenn das ernst gemeint ist: Steuerberater mit einer Selbstanzeige beauftragen und Geld zurücklegen.
Das verstehe ich aber nicht so ganz, warum Steuerhinterziehung?
Warum Geld zurücklegen?
Ich bin der, die Rechnungen geschrieben hat und sein MwSt. + Gewinnsteuer bezahlt hat.
Ich habe meine Steuern bezahlt und bezüglich Unterhaltsangelegenheit kann ich nichts für, der Kunde hat Steuerhinterzogen und die Unterhaltskasse betrogen, nicht ich.
Er hat mein Finanzielle Lage ausgenutzt und mir solch ein Angebot gemacht, die ich damals dummerweise angenommen habe.
Natürlich habe ich ein Fehler begangen und dazu steh ich auch, das ich dafür büßen muss weis ich auch, aber nicht so.
Das sind keine gute Voraussetzungen für mich, den Fehler die ich begangen habe zu Korrigieren.
-- Editiert von Fazinet am 08.08.2016 14:10
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Habe Ihm für 3 Jahre insgesamt 60.000€ Rechnung geschrieben. Und darauf haben Sie dann so 18.000 Euro Einkommensteuer gezahlt, wenn ich mal einen Steuersatz von 30 % ansetze, während Sie gerade mal 3.000 Euro erhalten haben (5 %)? Sehr selbstlos von Ihnen - sollte das evtl. der Grund sein, warum Sie das jetzt rückgängig machen wollen?
Er hat mein Finanzielle Lage ausgenutzt Das versteh ich jetzt nicht - Sie haben freiwillig viel zu viel Steuern gezahlt: Da muß Ihre finanzielle Lage doch blendend gewesen sein...
Zitat :Das verstehe ich aber nicht so ganz, warum Steuerhinterziehung?
§370 Abs. 1 AO
Zitat :Warum Geld zurücklegen?
Geld wollen: Anwalt, Steuerberater und bei einer Geldstrafe auch die Staatskasse.
Zitat :Habe Ihm für 3 Jahre insgesamt 60.000€ Rechnung geschrieben. Und darauf haben Sie dann so 18.000 Euro Einkommensteuer gezahlt, wenn ich mal einen Steuersatz von 30 % ansetze, während Sie gerade mal 3.000 Euro erhalten haben (5 %)? Sehr selbstlos von Ihnen - sollte das evtl. der Grund sein, warum Sie das jetzt rückgängig machen wollen?
Er hat mein Finanzielle Lage ausgenutzt Das versteh ich jetzt nicht - Sie haben freiwillig viel zu viel Steuern gezahlt: Da muß Ihre finanzielle Lage doch blendend gewesen sein...
Danke für dein Sinn für Humor
Zitat :Zitat :Das verstehe ich aber nicht so ganz, warum Steuerhinterziehung?
§370 Abs. 1 AO
Sehr hilfreich, Danke.
Ich möchte es ja korrigieren bzw. Selbstanzeige erstatten.
Gibt es hier keinen, der mir Qualifizierte antworten geben kann oder mir erklärt wie ich es angehen sollte statt, alles schwarz zu Malen.
Wenn ich das lese, brauche ich mir das garnicht anzugeben.
Wurde doch schon längst beantwortet: Steuerberater für die steuerliche und Rechtsanwalt für die strafrechtliche Aufarbeitung beauftragen.Zitat:Gibt es hier keinen, der mir Qualifizierte antworten geben kann oder mir erklärt wie ich es angehen sollte statt, alles schwarz zu Malen.
Wenn Sie die nächsten 10-15 Jahre mit der Möglichkeit leben können, dass Ihnen die Steuerfahndung mit der Polizei im Schlepptau morgens um 7.00 in Kompaniestärke die Bude einrennt, wäre das auch eine Möglichkeit.Zitat:Wenn ich das lese, brauche ich mir das garnicht anzugeben.
Danke für dein Sinn für Humor Freut mich, wenn ich Sie erheitert habe, aber ich versuche ernsthaft zu verstehen, was Sie wirtschaftlich davon hatten. Und außerdem hängt daran die Frage der Steuerhinterziehung - Sie haben doch ersichtlich zu viel Steuern bezahlt. Das habe ich in Antwort Nr. 3 versucht, vorzurechnen. Deswegen frage ich mich ja gerade, inwieweit man Ihnen das erstatten müßte. Aber ehe Sie jetzt jubeln: Daß Sie dem anderen Herrn Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben, ist unzweifelhaft.
Zitat :Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!
Tut mir leid, ich habe nur Ihre Zitat gelesen und dachte das es für mich gemeint ist
Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!
Sie haben Recht ich hatte nichts davon, Er ist ein Sehr guter Freund gewesen und genau in dem Moment habe ich Geld benötigt.
Ich weiss das ich mich Strafbar gemacht habe und werde mit Konsequenzen leben müssen.
Habe jetzt ein Termin beim Anwalt, alles andere werde ich darüber machen.
Mir gehts nicht um das Geld was ich eventuell bekommen würde, sondern um mein eigenen Gewissen.
Trotzdem vielen Dank für Ihre Feedback.
Ich frage mich halt, ob man Ihre Steuerbescheide dann ändern muß - die Abgabenordnung legt dazu fest, daß das nur geht, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. (§ 173 (1) Nr. 2 AO ). Das klingt folglich, als bekämen Sie nichts zurück, des groben Verschuldens wegen - aber da sollten Sie einen Steuerberater fragen, den ich hier für nützlicher erachten würde als einen Anwalt.
Der Vorgang ist recht komplex.
Auch wenn es, wie muemmel ausgeführt hat, unplausibel ist, dass man 18.000 Euro Einkommensteuer für 3.000 Euro Einnahmen zahlt.
Grundsätzlich wurde, wie oben bereits ausgeführt wurde, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet.
Urkundenfälschung sehe ich nicht erfüllt, da Rechnungen in eigenem Namen erstellt wurden.
Eventuell handelt es sich auch um Beihilfe zur Hinterziehung in einem besonders schweren Fall gem. § 370 Abs. 3 Nr. 4
Abgabenordnung. Hier bin ich mir aber nicht sicher.
Grundsätzlich ist auch bei Beihilfe die Selbstanzeige gem. § 371
Abgabenordnung möglich, setzt aber eine Zahlung der hinterzogenen Steuern voraus.
Für die Einkommensteuer dürfte der Zug abgefahren sein, für die Umsatzsteuer ergibt sich ggf. eine Möglichkeit, da die Festsetzung i.d.R. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt.
Ich würde auch den Gang zum Steuerberater oder Rechtsanwalt empfehlen.
Und jetzt?
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