Rechnungen nach §19 UStG

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Rechnungen nach §19 UStG

Hallo!

Ich suche Musterrechnungen, die ein Kleinunternehmer gemäß §19 UStG erstellen muss. Kann mir bitte jemand Links geben?

Soviel ich weiß, muss man oder darf man keine Steuernummer angeben. Ist das richtig?

Wie sieht es mit der Anbieterkennzeichnung aus?

Im Angebot würde als Impressum ungefähr Folgendes stehen:
(ich habe übrigens in keinem Register etc. etwas eintragen lassen, so dass ich also keine Fantasienamen benutzen dürfte)

(Beispiel)

Muster Mustermann
Musterstraße 122
123456 Musterstadt
Steuernummer: 123456789
Tel: 123456 (kein Festnetz, nur Handynummer)
Fax: 12345678

Muss ich noch etwas angeben?

Vielen Dank im Voraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Du musst eine ganz "normale" Rechnung schreiben. Es muss nur zusätzlich der Hinweis drauf
"Rechnungsbetrag enthält aufgrund § 19 UStG keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)"

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

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#2
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
ratlos987
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

... was ist, wenn man diesen UStG-Hinweis nicht draufgeschrieben hat? Und was macht man im nachhinein am besten, wenn man dies der Steuererklärung befügen muss? Danke im Voraus...

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#4
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Liefer- und Leistungsdatum MUSS drauf. Am einfachsten "Liefer- und Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum".

Sinnvoll ist auch gleich noch die AGB mit Gewährleistung + Rücknahmerecht auf die Rückseite zu drucken.

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#5
 Von 
ratlos987
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein, ich meinte, wenn ich als sog. kleinunternehmer USt-befreit bin, diesen Hinweis abernicht auf meiner Rechnung drauf hatte: Was muss ich beachten, damit mir bei der Steuererklärung kein Nachteil dadurch entsteht? Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlos987
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 7x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Batavusfahrer
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 76x hilfreich)



Max Mustermann- Musterstraße 40 40404 Musterstadt
St. Nr. XXXXXXXXXXXX


Firma
Empfänger
Empfängergasse 2

99999 Empfängerstadt




Rechnung Nr. 01/2008
Datum: 01.01.2008


Folgende Arbeiten führten wir für Sie aus:

1) 78,00 Stunden................
a/ 18,00 € 1.404,00 €
---------------------------
Summe 1.404,00 €


Bankverbindung bla bla bla
Die Umsatzsteuer für die umsatzsteuerpflichtige Werklieferung bzw Werkleistung schuldet der Auftraggeber gemäß $13b UStG

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#9
 Von 
katze1953
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
ich habe folgende frage: wenn
ich als kunde eine solche rechnung erhalte,
also ohne mehrwertsteuer, kann ich diese
rechnung dann trotzdem in meiner
steuererklärung geltend machen?
danke!

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#10
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Wo soll denn die geltend gemacht werden? Wer beispielsweise einen Computer als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit absetzen möchte, da kommts nicht auf eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz drauf an.

Nur leider geht aus Ihrem Beitrag nicht so richtig hervor, um was es geht.

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#11
 Von 
katze1953
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry, wenn ich nicht klar war ...
also: es geht um die rechnung einer
reinigungsfirma in meinem
privathaushalt.
danke!

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#12
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Dann ist egal wie die Rechnung aussieht und vor allem, ob sie die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
katze1953
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Genau das können Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Falls es hier um haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuer geht: Hier sind auch Rechnungen von Kleinunternehmern absetzbar, aber der Betrag muss überwiesen werden. Barzahlung nicht möglich.

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

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