Hallo!
Ich suche Musterrechnungen, die ein Kleinunternehmer gemäß §19 UStG
erstellen muss. Kann mir bitte jemand Links geben?
Soviel ich weiß, muss man oder darf man keine Steuernummer angeben. Ist das richtig?
Wie sieht es mit der Anbieterkennzeichnung aus?
Im Angebot würde als Impressum ungefähr Folgendes stehen:
(ich habe übrigens in keinem Register etc. etwas eintragen lassen, so dass ich also keine Fantasienamen benutzen dürfte)
(Beispiel)
Muster Mustermann
Musterstraße 122
123456 Musterstadt
Steuernummer: 123456789
Tel: 123456 (kein Festnetz, nur Handynummer)
Fax: 12345678
Muss ich noch etwas angeben?
Vielen Dank im Voraus
Rechnungen nach §19 UStG
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Du musst eine ganz "normale" Rechnung schreiben. Es muss nur zusätzlich der Hinweis drauf
"Rechnungsbetrag enthält aufgrund § 19 UStG
keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer)"
-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"
--- editiert vom Admin
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... was ist, wenn man diesen UStG-Hinweis nicht draufgeschrieben hat? Und was macht man im nachhinein am besten, wenn man dies der Steuererklärung befügen muss? Danke im Voraus...
Liefer- und Leistungsdatum MUSS drauf. Am einfachsten "Liefer- und Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum".
Sinnvoll ist auch gleich noch die AGB mit Gewährleistung + Rücknahmerecht auf die Rückseite zu drucken.
Nein, ich meinte, wenn ich als sog. kleinunternehmer USt-befreit bin, diesen Hinweis abernicht auf meiner Rechnung drauf hatte: Was muss ich beachten, damit mir bei der Steuererklärung kein Nachteil dadurch entsteht? Danke.
Wenn ich als sog. Kleinunternehmer USt-befreit bin, diesen Hinweis aber nicht auf meiner Rechnung drauf hatte: Was muss ich beachten, damit mir bei der Steuererklärung kein Nachteil dadurch entsteht? http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_119.gif Danke.
Max Mustermann- Musterstraße 40 40404 Musterstadt
St. Nr. XXXXXXXXXXXX
Firma
Empfänger
Empfängergasse 2
99999 Empfängerstadt
Rechnung Nr. 01/2008
Datum: 01.01.2008
Folgende Arbeiten führten wir für Sie aus:
1) 78,00 Stunden................
a/ 18,00 € 1.404,00 €
---------------------------
Summe 1.404,00 €
Bankverbindung bla bla bla
Die Umsatzsteuer für die umsatzsteuerpflichtige Werklieferung bzw Werkleistung schuldet der Auftraggeber gemäß $13b UStG
hallo,
ich habe folgende frage: wenn
ich als kunde eine solche rechnung erhalte,
also ohne mehrwertsteuer, kann ich diese
rechnung dann trotzdem in meiner
steuererklärung geltend machen?
danke!
Wo soll denn die geltend gemacht werden? Wer beispielsweise einen Computer als Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit absetzen möchte, da kommts nicht auf eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz drauf an.
Nur leider geht aus Ihrem Beitrag nicht so richtig hervor, um was es geht.
sorry, wenn ich nicht klar war ...
also: es geht um die rechnung einer
reinigungsfirma in meinem
privathaushalt.
danke!
Dann ist egal wie die Rechnung aussieht und vor allem, ob sie die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes erfüllt.
danke für die antwort!
um ganz sicher zu gehen ( sorry http://www.123recht.net/graphx/smilies/sonstige_134.gif) noch die nachfrage:
ich kann also die rechnung bei der
steuer geltend machen (?)
schönen abend noch!
Genau das können Sie.
Falls es hier um haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Einkommensteuer geht: Hier sind auch Rechnungen von Kleinunternehmern absetzbar, aber der Betrag muss überwiesen werden. Barzahlung nicht möglich.
-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"
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