Rechnungen nötig?

9. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Anthariel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungen nötig?

Hallo liebes Forum,

ich gehe einer freiberuflichen Nebentätigkeit nach (Umsatz im letzte Jahr und sehr wahrscheinlich auch dieses deutlich kleiner als 10.000 Euro) und bin dabei Kleinunternehmer, also nicht Steuerpflichtig. Nun kam folgender Fall vor:

- Eine Behörde bucht mich als Referent und schickt mir dazu eine Beauftragung über Betrag x. Da drin fehlt zum Beispiel der Paragraph zum Kleinunternehmer. Muss ich zusätzlich eine Rechnung mit den ganzen Daten (Rechnungsnummer, Steuernummer, ...) stellen? Und reicht es wenn ich diese Rechnung einfach in meinen Unterlagen habe, oder braucht die Behörde diese Rechnung dann eigentlich auch (diese sagt aber nach eigener Aussage, dass sie von mir keine extra Rechnung braucht, was ich seltsam finde)?

Mit freundlichen Grüßen
Anthariel




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2397 Beiträge, 826x hilfreich)

Zitat (von Anthariel):
und bin dabei Kleinunternehmer, also nicht UmsatzSteuerpflichtig

Hervorhebung von mir.

Es gibt keine Pflicht eine Rechnung zu erstellen. Solange Du die Einnahmen ordnungsgemäß in Deiner Buchhaltung buchst, sehe ich darin kein Problem.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9628 Beiträge, 2038x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Solange Du die Einnahmen ordnungsgemäß in Deiner Buchhaltung buchst, sehe ich darin kein Problem.


Korrekt. Keine Buchung ohne Beleg - und der Auftrag der Behörde ist der Beleg

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5370 Beiträge, 1278x hilfreich)

Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, weshalb keine Pflicht zur Ausstellung bestehen soll.
Kleinunternehmer erbringen steuerpflichtige oder steuerfreie Umsätze. Die USt wird lediglich nicht erhoben. Somit besteht die Pflicht zur Ausstellung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG regelt lediglich, dass kein gesonderter Steuerausweis erfolgen dürfe.

Ich halte daher die Aussagen meiner Vorredner für falsch und bitte um Angabe eines Urteils, UStAE o.ä.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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