Hallo liebes Forum,
ich gehe einer freiberuflichen Nebentätigkeit nach (Umsatz im letzte Jahr und sehr wahrscheinlich auch dieses deutlich kleiner als 10.000 Euro) und bin dabei Kleinunternehmer, also nicht Steuerpflichtig. Nun kam folgender Fall vor:
- Eine Behörde bucht mich als Referent und schickt mir dazu eine Beauftragung über Betrag x. Da drin fehlt zum Beispiel der Paragraph zum Kleinunternehmer. Muss ich zusätzlich eine Rechnung mit den ganzen Daten (Rechnungsnummer, Steuernummer, ...) stellen? Und reicht es wenn ich diese Rechnung einfach in meinen Unterlagen habe, oder braucht die Behörde diese Rechnung dann eigentlich auch (diese sagt aber nach eigener Aussage, dass sie von mir keine extra Rechnung braucht, was ich seltsam finde)?
Mit freundlichen Grüßen
Anthariel
Rechnungen nötig?
9. Februar 2021
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Frage vom 9. Februar 2021 | 07:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungen nötig?
#1
Antwort vom 9. Februar 2021 | 08:14
Von
Status: Student (2397 Beiträge, 826x hilfreich)
Zitat :und bin dabei Kleinunternehmer, also nicht UmsatzSteuerpflichtig
Hervorhebung von mir.
Es gibt keine Pflicht eine Rechnung zu erstellen. Solange Du die Einnahmen ordnungsgemäß in Deiner Buchhaltung buchst, sehe ich darin kein Problem.
#2
Antwort vom 9. Februar 2021 | 08:48
Von
Status: Unparteiischer (9628 Beiträge, 2038x hilfreich)
Zitat :Solange Du die Einnahmen ordnungsgemäß in Deiner Buchhaltung buchst, sehe ich darin kein Problem.
Korrekt. Keine Buchung ohne Beleg - und der Auftrag der Behörde ist der Beleg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Februar 2021 | 09:42
Von
Status: Junior-Partner (5370 Beiträge, 1278x hilfreich)
Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, weshalb keine Pflicht zur Ausstellung bestehen soll.
Kleinunternehmer erbringen steuerpflichtige oder steuerfreie Umsätze. Die USt wird lediglich nicht erhoben. Somit besteht die Pflicht zur Ausstellung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG.
§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG regelt lediglich, dass kein gesonderter Steuerausweis erfolgen dürfe.
Ich halte daher die Aussagen meiner Vorredner für falsch und bitte um Angabe eines Urteils, UStAE o.ä.
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