Rechnungen trotz Abmeldung beim Finanzamt?

23. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
ellaeeh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungen trotz Abmeldung beim Finanzamt?

Hallo an alle,

ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich vorgehen muss, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?!
Nach dem ersten Quartal diesen Jahres habe ich meine Freiberuflichkeit abgemeldet und bin nun Angestellter.
Wie kann ich jetzt noch nachträglich eine Rechnung schreiben? Muss ich dafür die Steuernummer wieder anmelden? Dann würde sich doch aber meine Steuerklasse ändern? Oder gibt es eine ganz einfache Lösung?
Freu mich über Antworten :)

ella

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Witzbombe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Wurde die freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG durchgeführt oder wurde bisher Umsatzsteuer offen ausgewiesen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ellaeeh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Umsatzsteuer wurde offen ausgewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Witzbombe
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Also auf die Steuerklasse hat die freiberufliche Tätigkeit keinen Einfluss.

Für die Rechnung kann die alte Steuernummer verwendet werden, denn ich gehe davon aus, das noch keine neue zugeteilt wurde wenn die freiberufliche Tätigkeit dieses Jahr eingestellt wurde. Nur wird beim Finanzamt das Umsatzsteuersignal gelöscht worden sein und damit kann keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Ich würde beim Finanzamt anrufen und das Problem schildern. Wenn es nur eine nachträgliche Rechnung ist, denke ich aber dass die beim Finanzamt sagen, das dieser Umsatz mit der Jahreserklärung gemeldet werden soll. Sonst wärs ja viel zu viel Aufwand ;)

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