Rechnungserstellung Übergang - Pauschalierend zur Regelbesteuerung

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
sunshineh2022
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechnungserstellung Übergang - Pauschalierend zur Regelbesteuerung

Ein Landwirt hat sich beim Finanzamt ab dem aktuellen Monat - nach einer teuren Anschaffung - für die Regelbesteuerung angemeldet hat und war zuvor Pauschalierend. Nun schreibt er eine Rechnung über Erntegut, dass er im Oktober 2019 verkauft hat. Welchen Steuersatz muss er dann angeben?
10,7% oder 7%?

Wenn der Landwirt das Ernte gut an einen anderen - auch regelbesteuerten Landwirt verkauft - in welchem Fall wäre es für den einkaufenden Landwirt besser?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4871 Beiträge, 1174x hilfreich)

Entscheidend ist der Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Für den vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger macht es keinen Unterschied, sofern derselbe Nettobetrag zugrundeliegt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 61x hilfreich)

Zusatzinfo: Sie haben NICHT ab dem aktuellen Monat optiert, es sei denn, dass wäre der Januar gewesen. Das geht NUR kalenderjährlich.

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