Rechnungskorrektur - Falsche Adresse und Steuernummer?

15. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
go480200-38
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungskorrektur - Falsche Adresse und Steuernummer?

Hallo zusammen,

ich hatte diesen Thread schon mal im Bereich "Gewerberecht" geöffnet, aber keine Antwort erhalten. Vielleicht ist er hier besser geeignet. Ich würde mich über eure Auskünfte zu folgender Problemstellung freuen:

Ein Unternehmer (Kleingewerbe mit Kleinunternehmerregelung und kein Ausweisen von Umsatzsteuer) hat zur Zeit seiner Gewerbeanmeldung in Stadt A gewohnt und Rechnungen mit der Steuernummer des Finanzamts der Stadt A ausgewiesen.
Nun ist er nach einiger Zeit in Stadt B umgezogen, hat aber vergessen sein Gewerbe in Stadt A abzumelden und in der neuen Stadt anzumelden. Darüber hinaus hat er seit ca. 1-2 Jahren weiterhin Rechnungen mit der Steuernummer vom Finanzamt der Stadt A geschrieben.

Ich bitte an dieser Stelle von Belehrungen abzusehen - die Person ärgert sich selbst genug über den dummen Fehler. Nun kommt der Knackpunkt:

Alle Rechnungen die seit 1-2 Jahren falsch ausgestellt wurden, müssen ja nun korrigiert werden.
Das Gewerbe in Stadt A wird unverzüglich dort abgemeldet, da ja schon seit 1-2 Jahren von Stadt B aus gearbeitet wird.

Wie ist nun für diese Korrektur am besten vorzugehen?

Das Gewerbe lief ja bis zum heutigen Tage in Stadt A, obwohl von Stadt B aus gearbeitet wurde.
Dementsprechend wäre es ja korrekt, dass auf den Rechnungen die Steuernummer von Stadt A steht?
Auf der anderen Seite hat der Unternehmer leider auf alle Rechnungen seit dem Umzug die neue Adresse von Stadt B geschrieben, aber wie gesagt die Steuernummer aus Stadt A.

Also total doof, ich hoffe ihr könnt folgen.

Reicht es aus, nur die Steuernummer auf den Rechnung zu korrigieren?

Wie verhält es sich damit, dass das Gewerbe in Stadt A gemeldet war, die Tätigkeit aber von Stadt B aus ausgeführt wurde und auch entsprechend auf den Rechnungen steht?


Ich versuche nochmal darzustellen:

2017 - 2019 Gewerbe in Stadt A

Seit 2018 Gewerbe ausgeübt in Stadt B

2017 - 2019 Rechnungen folgend ausgestellt:
- Steuernummer von Stadt A
- Seit 2018 Anschrift von Stadt B

Wie sollte korrigiert werden?


Ich freue mich auf hilfreiche Rückmeldungen.

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5 Antworten
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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Gewerbe Schleunigst ummelden. Rückwirkend zum Tag des Umzugs.

Hier keine Auswirkung, da Kleinunternehmerregel. Somit USt Besteuerung nach § 19 UStG . DAS muß auf den Ausgangsrechnungen stehen. Egal, ob Stadt A oder B. Damit kann der RG.- Empfänger eh keine VoSt. ziehen.

Auch Gewerbesteuerirrelevant. Kleinunternehmer max. 17.500 EUR Einnahmen. Damit schließt sich i.d.R. ein Gewinn von mehr als 24.500 EUR aus. Also auch hier keine Steuerrelevanz.



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#3
 Von 
go480200-38
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Auskünfte!

Ich muss dennoch kurz ein paar Rückfragen stellen:

1. Wie verhält es sich mit all meinen Ausgaben, die auf die Adresse von Stadt B liefen?
Kann ich diese trotzdem steuerlich geltend machen? Das Gewerbe lief ja offiziell auf die Adresse in Stadt A.

2. Der Betriebsstandort wird sich zeitnah auf Stadt C verlagern. Ich würde jetzt also Stadt A rückwirkend abmelden und dann ab Datum XY Stadt C anmelden. Da ich ja zwischenzeitlich (also 1-2 Jahre) in Stadt B gearbeitet habe wäre ja praktisch eine Lücke entstanden. Da Stadt A rückwirkend abgemeldet und jetzt Stadt C angemeldet. Also Stadt B praktisch übergangen?

3. Es reicht also aus, dass man die jetzige Steuernummer auf den Rechnungen und die JETZIGE (Stadt C) Rechnungsadresse in den korrigierten Rechnungen einbindet?

Ich würde mich nochmal wirklich sehr über kompetente Antworten freuen :/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2368 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von go480200-38):
1. Wie verhält es sich mit all meinen Ausgaben, die auf die Adresse von Stadt B liefen?
Kann ich diese trotzdem steuerlich geltend machen? Das Gewerbe lief ja offiziell auf die Adresse in Stadt A.
Die fehlende Ummeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die jedoch nicht zur Einschränkung der Abzugsfähigkeit der Betriebsausgaben führt!

Zitat (von go480200-38):
2. Der Betriebsstandort wird sich zeitnah auf Stadt C verlagern. Ich würde jetzt also Stadt A rückwirkend abmelden und dann ab Datum XY Stadt C anmelden. Da ich ja zwischenzeitlich (also 1-2 Jahre) in Stadt B gearbeitet habe wäre ja praktisch eine Lücke entstanden. Da Stadt A rückwirkend abgemeldet und jetzt Stadt C angemeldet. Also Stadt B praktisch übergangen?
Auch wenn es ggf. keine steuerlichen Auswirkungen hat, sollte man jetzt wenigstens "sauber" arbeiten und ggf. in den sauren Apfel beißen ggf. zweimal Ummeldegebühren zu zahlen!

Zitat (von go480200-38):
3. Es reicht also aus, dass man die jetzige Steuernummer auf den Rechnungen und die JETZIGE (Stadt C) Rechnungsadresse in den korrigierten Rechnungen einbindet?
Sie haben nur diese eine Steuernummern und daher ist das auch die einzige, die richtigerweise auf der Rechnung erscheint! Erst wenn Ihnen vom alten oder neuen FA eine neue StNr zugeteilt wird, muss diese auf den Rechnungen erscheinen!

Die Ummeldung sollte rechtzeitig VOR Abgabe der Steuererklärung geschehen, denn sonst müssen Sie zwei Erklärungen abgeben: ESt beim FA für Stadt B und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen beim FA für Stadt A!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go480200-38
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstanden. Vielen herzlichen Dank!

Zitat (von taxpert):
Auch wenn es ggf. keine steuerlichen Auswirkungen hat, sollte man jetzt wenigstens "sauber" arbeiten und ggf. in den sauren Apfel beißen ggf. zweimal Ummeldegebühren zu zahlen!


Würde aber auch bedeuten, dass ich Stadt B jetzt rückwirkend anmelden muss.
Dann wieder abmelden und dann Stadt C anmelden.

Zum besseren Verständnis, bringe ich mal beliebige Daten mit rein:

Stadt A zum 01.01.2017 angemeldet -> wird jetzt rückwirkend abgemeldet.

Stadt B zum 01.01.2018 versäumt anzumelden -> wird jetzt rückwirkend angemeldet und direkt wieder abgemeldet.

Stadt C zum 01.07.2019 anmelden.
Wenn Sie so gut wären und mir hier noch weiterhelfen, sollte alles klar sein.

Danke und nochmals Danke!



-- Editiert von go480200-38 am 17.06.2019 09:31

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