Rechnungskorrekturen wegen der Umsatzsteuer

17. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Siebzehnzwei20
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungskorrekturen wegen der Umsatzsteuer

Hallo Leute,


ich bin seit einigen Jahren freiberuflich tätig und habe erst letzte Woche durch Zufall festgestellt, dass ich bereits im Jahr 2017 knapp über die Grenze von 17.500 Euro gekommen bin. Als Kleinunternehmer gemeldet, habe ich dementsprechend keine Umsatzsteuer verlangt und muss dies nun für die Rechnungen aus den Jahren 2018 und 2019 korrigieren. Meine Kunden sind allesamt Unternehmen.


Meine Fragen:

1) Genügt es, für einen Auftraggeber auf einer A4-Seite alle Monate mit Rechnungsnummer, Datum, altem Betrag ohne Mwst. und neuem Betrag mit Mwst. aufzulisten und dann eine Überweisung zu verlangen? Oder muss ich jede einzelne Rechnung zuerst stornieren, und dann neu schreiben?

2) Sind meine unternehmerischen Kunden dazu verpflichtet, mir jetzt nachträglich die Umsatzsteuer zu überweisen, oder können sie sich einfach weigern?

3) Gehört eine Rechnung, die dem Leistungszeitraum Dezember 2018 betrifft, aber erst im Januar 2019 gestellt wurde und wo das Geld auch erst im Januar 2019 bei mir eingegangen ist, zum Umsatzsteuer-Jahr 2018 oder 2019?

4) Kann mir einer meiner Kunden nun seinen Arbeitsaufwand bezüglich dieser Rechnungskorrekturen in Rechnung stellen? Beispiel: Einer meiner Kunden lässt die Buchhaltung und Steuerangelegenheiten extern durchführen. Kann er den durch mich entstandenen Arbeitsaufwand und die durch mich entstandenen Kosten von mehreren Hundert Euro auf mich abwälzen?


Vielen Dank für eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4878 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zu 1) Das reicht nicht. Sie können jedoch zu berichtigende Rechnungen zusammenfassen.

Zu 2) Das kommt auf die Vereinbarung mit diesen an (zzgl. USt oder inkl. USt).

Zu 3) Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in 2019. Für die Besteuerung kommt es darauf an, ob Sie die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragt hatten.

Zu 4) Grundsätzlich glaube ich das nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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