Hallo,
ich habe bei der Abgabe meine Steuererklärung um die elektronische Rückübermittlung des Steuerbescheids beantragt.
Auf meinem Papierbescheid steht auch drauf:
"Die Ergebnisse der Bearbeitung wurden antragsgemäß zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt"
Jetzt lässt sich dieser Bescheid allerdings elektronisch nicht abrufen. Der Fehler liegt eindeutig am Finanzamt. Diese haben mir telefonisch auch bestätigt, dass ein Abrufen des Bescheids wegen technischer Schwierigkeiten nicht möglich ist und wohl auch nicht möglich sein wird ...
Meine Frage nun:
Hat man ein Recht auf einen elektronischen Steuerbescheid?
Wenn ich zuhause "technische Probleme" habe, muss ich ja auch eine Steuererklärung abgeben.
Gruß
Schwenki
-- Editiert am 25.11.2009 15:05
"Recht" auf elektronischen Steuerbescheid
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
--- editiert vom Admin
Ok, mein letzten Satz ziehe ich zurück.
Trotzdem würde ich gerne wissen, ob man einen Recht auf einen elektronischen Steuerbescheid hat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo schwenki,
es gibt gar keinen elektronischen Bescheid. Einzig die Bescheiddaten können elektronisch abgeholt werden. Dies dient nur der Information, insbesondere werden den Bescheiddaten die erklärten Daten gegenüber gestellt (quasi ein Soll/Ist-Vergleich).
Dass du ein Recht auf dieses Dokument hast, kann ich mir nicht vorstellen.
Rechtlich bindend ist nur der schriftliche Bescheid.
Das es bei dir nicht mehr funktioniert, dürfte an einem fehlerhaften Update von Elster liegen; siehe etwa ELSTER-Forum.
MfG Stefan
Danke für Deine Hilfe.
Es liegt leider nicht an meiner Elster-Software.
Ich habe auch keine Mail vom Finanzamt bekommen, das ich den Bescheid abholen kann...
Hallo schwenki,
wenn du gar keine Mail bekommen hast, liegt es vermutlich nicht an der Update-Sache. War die Email-Adresse korrekt (kein Tippfehler) und hast du in den Spam-Ordner geschaut? Aber wie auch immer, die Email ist zum Abholen gar nicht nötig.
Dann kann es noch an einem Fehler bei der Überträgung von dir zum FA gelegen haben. Dabei muss nämlich die Abholmöglichkeit extra ausgewählt und ggf. ein Schlüssel erzeugt werden. Da es aber auf dem schriftlichen Bescheid steht, hast du das wohl richtig gemacht; fällt also auch aus.
Ist denn der Menupunkt "Datenübermittlung/Steuerbescheiddaten abholen" anwählbar (dazu muss natürlich die entsprechende Erklärung geöffnet sein, am grünen Balken über dem Eingabefenster zu erkennen)?
MfG Stefan
-- Editiert am 25.11.2009 17:08
Ich benutze WISO-Sparbuch. Ich habe die Projektdateien bereits vom Buhl-Support checken lassen.
Es wurden alle notwendigen Daten übermittelt und die notwendigen Daten zum abrufen sind auch vorhanden (Telenummer, etc...)
Außerdem hat mir das Finanzamt ja bereits telefonisch erklärt, dass sie technische Probleme haben, und momentan gar keine elektronischen Bescheide (oder wie auch immer das heißt) bereitstellen können.
Gruß
Schwenki
Hallo schwenki,
dann weiß ich auch nicht mehr, woran es liegen könnte. Mit WISO kenne ich mich auch nicht aus.
Deine eigentliche Frage (Hat man ein Recht auf einen elektronischen Steuerbescheid?) hatte ich aber beantwortet.
Und wenn es keine solche Verpflichtung gibt, ist es auch schwierig, ein entsprechendes Gesetz zu finden.
MfG Stefan
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten