Hallo Forum,
Rechtsanwaltskosten bei Scheidung / Trennung und Unterhaltsangelegenheiten können meines Wissens nach als "aussergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht werden.
Meine Frage: Ich habe vor 2 Jahren ein Haus gebaut. Viele Mängel des Bauträgers (die auf Schlamperei zurück zu führen waren) wurden nicht beseitigt und es wurde von ihm bewusst eine Anhörung vor Gericht herbeigeführt. Eine aussergewöhnliche Einigung war beim besten Willen nicht möglich.
Ich hielt die Zahlung der letzten Rate zurück (da die Mängel nicht beseitigt waren) und wurde entsprechend vom Bauträger auf Zahlung verklagt. Vor Gericht wurde dann ein Kompromiss verhandelt (übliche Vorgehensweise...).
Bei der Verhandlung war Anwaltspflicht. Für das Verfahren hatte ich letztendlich ca. 4.000 EUR Anwaltskosten, die sich nicht vermeiden liessen.
Das Finanzamt erkennt diese Kosten nun aber nicht als aussergewöhnliche Belastung an.
Ist das richtig? Ich verstehe nicht, warum Familienrechts- Angelegenheiten abgesetzt werden können und Baurechts- Angelegenheiten nicht.
Bin für jede Hilfe dankbar.
Schönen Gruß,
Joe
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Rechtsanwaltskosten Hausbau
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ja, das ist richtig. Rechtsanwaltskosten außerhalb von Scheidung/Unterhalt gelten nicht als außergewöhnliche Belastung. Das hat etwas damit zu tun, dass Kosten im Zusammenhang mit einem Hausbau nicht als zwangsläufig gelten.
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Das ist nur so, wenn das Haus der einzige Hausstand darstellt und nur privat benutzt.
ganz anders sieht es aber in den folgenden Fällen aus:
1- Wenn das Haus ganz vermietet wird, dann darfst du die Kosten zur Gänze absetzen. wird nur ein Teil davon(z.b. 1 Zimmer oder dachgeschoß) vermietet, dann dürfen die Kosten dementsprechend auch teilig abgesetzt werden.
2- Wenn das Haus zur Gänze oder nur Teil davon gewerblich genutzt wird( z.B. Sitz des Unternehmens im Haus), dann dürfen die Kosten wie im Punkt 1 abgesetzt werden.
3- Wenn das Haus im rahmen der doppelten Haushaltsführung die Einnahmenerzielung dient(d.h. wenn das Haus als Nebenwohnung angemeldet ist und an deinem Arbeitsort liegt und du hast woanders einen anderen, eigenen Hausstand- Hauptwohnsitz-), dann darfst du die Kosten auch absetzen
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