Vielleicht kann mir hier jemand mit folgender Geschichte weiterhelfen
Wir lassen unsere Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater machen.
Nun erhielt letzten Donnerstag (28.05.) aus heiteren Himmel eine Mahnung über eine Steuernachzahlung von 9000 EUR. Die Nachzahlung ist für Änderungsbescheide die ich dennoch nie erhalten habe.
Daraufhin habe ich den Steuerberater kontaktaktiert. Hier hieß es dann die Bescheide wäre bereits am 21.04.
auf dem Postweg mit der Bitte um Rücksprache an mich raus. Das sind Sie definitiv nicht bzw. sind Sie nicht eingegangen.
Ich habe die Finanzkasse natürlich sofort angeschrieben und angegeben das mir die Bescheide nicht vorliegen und um Stundung gebeten, da ich die Schuld nicht innerhalb Tagen begleichen kann.
Was wäre die beste weitere Vorgehensweise?
Habe ich einen Anspruch auf Prüfung meines Anliegens gegenüber der Finanzkasse oder muss ich mit zeitnahen Pfändungen rechnen?
Kann ich gegen den Steuerberater rechtlich vorgehen?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Rechtsproblem mit Finanzamt/Steuerberater
2. Juni 2026
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2026 | 11:50
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsproblem mit Finanzamt/Steuerberater
#1
Antwort vom 2. Juni 2026 | 12:16
Von
Status: Student (2286 Beiträge, 1268x hilfreich)
Wenn die Bescheide an den Steuerberater gegangen sind, wurde diesem eine Empfangsvollmacht erteilt. Die Bescheide wurden also zutreffend bekannt gegeben.
Das ist so vereinbart?Zitat :Hier hieß es dann die Bescheide wäre bereits am 21.04.auf dem Postweg mit der Bitte um Rücksprache an mich raus.
So schnell wie möglich zahlen.Zitat :Was wäre die beste weitere Vorgehensweise?
Das hängt davon ab, ob der StB einen vorwerfbaren Fehler gemacht hat.Zitat :Kann ich gegen den Steuerberater rechtlich vorgehen?
#2
Antwort vom 2. Juni 2026 | 16:49
Von
Status: Junior-Partner (5407 Beiträge, 1287x hilfreich)
Wissen Sie, warum es zu dieser erheblichen Änderung kam?
War eine BP?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Juni 2026 | 16:49
Von
Status: Junior-Partner (5407 Beiträge, 1287x hilfreich)
Wissen Sie, warum es zu dieser erheblichen Änderung kam?
War eine BP?
#4
Antwort vom 2. Juni 2026 | 22:30
Von
Status: Student (2716 Beiträge, 754x hilfreich)
Also hat das FA etwas erfahren, was so wohl nicht in der Erklärung stand.Zitat:Änderungsbescheide
Da es nicht in der Erklärung stand liegt wahrscheinlich daran, dass auch der StB es nicht wusste.Zitat:mit der Bitte um Rücksprache an mich raus.
Was hätte der StB sonst tun sollen?Zitat:Hier hieß es dann die Bescheide wäre bereits am 21.04. auf dem Postweg
Warum hat man dabei nicht auch gleich nachgefragt, warum das FA die Bescheide geändert hat?Zitat:Daraufhin habe ich den Steuerberater kontaktaktiert.
Alles was bisher hier geschrieben wurde, ist eigentlich kein Grund für eine Stundung.Zitat:angegeben das mir die Bescheide nicht vorliegen und um Stundung gebeten,
Da bisher niemand weiß, warum die Bescheide geändert wurden, kann niemand beurteilen ob die Änderungen nicht zutreffend sind. Und selbst wenn die Änderungen nicht zutreffend wären, wird eine weitere Änderung nicht „über Nacht" erfolgen (wenn überhaupt).Zitat:Habe ich einen Anspruch auf Prüfung meines Anliegens gegenüber der Finanzkasse
Grundsätzlich natürlich ja, aber auch ich sehe bisher kein Fehlverhalten, was man dem StB vorwerfen könnte. Er wird mit Sicherheit über das Postausgangsbuch nachweisen können, dass die geänderten Bescheide an Dich verschickt wurden. Das die Post den Brief verschlampt hat oder er aus deinem Bruefkasten geklaut wurde, ist kein Verschulden des StB. Die Erfolgsaussichten schätze ich daher sehr gering ein.Zitat:Kann ich gegen den Steuerberater rechtlich vorgehen?
taxpert
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.801
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten