Rechtsproblem mit Finanzamt/Steuerberater

2. Juni 2026 Thema abonnieren
 Von 
perfectoffice
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsproblem mit Finanzamt/Steuerberater

Vielleicht kann mir hier jemand mit folgender Geschichte weiterhelfen :???:

Wir lassen unsere Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater machen.

Nun erhielt letzten Donnerstag (28.05.) aus heiteren Himmel eine Mahnung über eine Steuernachzahlung von 9000 EUR. Die Nachzahlung ist für Änderungsbescheide die ich dennoch nie erhalten habe.

Daraufhin habe ich den Steuerberater kontaktaktiert. Hier hieß es dann die Bescheide wäre bereits am 21.04.
auf dem Postweg mit der Bitte um Rücksprache an mich raus. Das sind Sie definitiv nicht bzw. sind Sie nicht eingegangen.

Ich habe die Finanzkasse natürlich sofort angeschrieben und angegeben das mir die Bescheide nicht vorliegen und um Stundung gebeten, da ich die Schuld nicht innerhalb Tagen begleichen kann.

Was wäre die beste weitere Vorgehensweise?

Habe ich einen Anspruch auf Prüfung meines Anliegens gegenüber der Finanzkasse oder muss ich mit zeitnahen Pfändungen rechnen?

Kann ich gegen den Steuerberater rechtlich vorgehen?

Vielen Dank für die Unterstützung!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2286 Beiträge, 1268x hilfreich)

Wenn die Bescheide an den Steuerberater gegangen sind, wurde diesem eine Empfangsvollmacht erteilt. Die Bescheide wurden also zutreffend bekannt gegeben.

Zitat (von perfectoffice):
Hier hieß es dann die Bescheide wäre bereits am 21.04.auf dem Postweg mit der Bitte um Rücksprache an mich raus.
Das ist so vereinbart?
Zitat (von perfectoffice):
Was wäre die beste weitere Vorgehensweise?
So schnell wie möglich zahlen.
Zitat (von perfectoffice):
Kann ich gegen den Steuerberater rechtlich vorgehen?
Das hängt davon ab, ob der StB einen vorwerfbaren Fehler gemacht hat.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5407 Beiträge, 1287x hilfreich)

Wissen Sie, warum es zu dieser erheblichen Änderung kam?
War eine BP?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5407 Beiträge, 1287x hilfreich)

Wissen Sie, warum es zu dieser erheblichen Änderung kam?
War eine BP?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2716 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Änderungsbescheide
Also hat das FA etwas erfahren, was so wohl nicht in der Erklärung stand.
Zitat:
mit der Bitte um Rücksprache an mich raus.
Da es nicht in der Erklärung stand liegt wahrscheinlich daran, dass auch der StB es nicht wusste.
Zitat:
Hier hieß es dann die Bescheide wäre bereits am 21.04. auf dem Postweg
Was hätte der StB sonst tun sollen?
Zitat:
Daraufhin habe ich den Steuerberater kontaktaktiert.
Warum hat man dabei nicht auch gleich nachgefragt, warum das FA die Bescheide geändert hat?
Zitat:
angegeben das mir die Bescheide nicht vorliegen und um Stundung gebeten,
Alles was bisher hier geschrieben wurde, ist eigentlich kein Grund für eine Stundung.
Zitat:
Habe ich einen Anspruch auf Prüfung meines Anliegens gegenüber der Finanzkasse
Da bisher niemand weiß, warum die Bescheide geändert wurden, kann niemand beurteilen ob die Änderungen nicht zutreffend sind. Und selbst wenn die Änderungen nicht zutreffend wären, wird eine weitere Änderung nicht „über Nacht" erfolgen (wenn überhaupt).
Zitat:
Kann ich gegen den Steuerberater rechtlich vorgehen?
Grundsätzlich natürlich ja, aber auch ich sehe bisher kein Fehlverhalten, was man dem StB vorwerfen könnte. Er wird mit Sicherheit über das Postausgangsbuch nachweisen können, dass die geänderten Bescheide an Dich verschickt wurden. Das die Post den Brief verschlampt hat oder er aus deinem Bruefkasten geklaut wurde, ist kein Verschulden des StB. Die Erfolgsaussichten schätze ich daher sehr gering ein.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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