Regelmäßige Arbeitsstätte bei Projektarbeit - Pendlerpauschale - Verpflegungsaufwand

17. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
SteuerzahlerCologne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelmäßige Arbeitsstätte bei Projektarbeit - Pendlerpauschale - Verpflegungsaufwand

Hallo Zusammen,

ich würde mich freuen, wenn Ihr mir zu folgendem Sachverhalt / folgender Frage helfen könntet:

Sachverhalt:
Der Sachbearbeiter XXX faengt eine Arbeit im Consulting Unternehmen in 2017 an (Festeinstellung & unbefristet). Im Vertrag steht, dass sein Einsatzort abhaenging vom Projekt Ort ist, sonst macht man Home Office fuer dieses Consultingsunternehmen. 2 erste Monate arbeitet er von zu Hause(kein Projekt), danach wird er jedoch fuer 3 Monate in ein Projekt entsendet. Ob das Projekt verlaengert wird, weiss man nicht.

Consulting Unternehmen befindet sich in Koeln und der Projektstandort in Essen. Man pendelt jeden Tag 70 km hin und zurueck (ohne Uebernahtung) mit den oeffentlichen Verkehrsmitteln, vier Tage pro Woche, am Freitag gibt es Home Office.

Arbeitgeber bezahlt fuer die Bahncard und Bahntickets, der Arebitnehmer kauft die Karten selber und macht am Ende des Monats eine Reisekostenabrechnung und kiregt das Geld zurueck erstattet.


Fragen:

1. Ist der Projektstandort für den XXX (zumindest fuer die drei Monate) als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen? (Das Projekt wurde naechstes Jahr um die weiteren drei monate verlaengert.)

2. Wenn der Arbeitgeber die Reisekosten zahlt, wieso stehen die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung unter der Punkt 17 oder 18? Kann man aus diesem Grund die Kilometerpauschale ansetzen, oder zumindest Pendlerpauschale? Woher weisst der Steueramt, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten selber getragen hat?

3. Kann man Verpflegungsmehraufwandpauschale ansetzen?

Vielen Dank im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

zu 1.: Nein

zu 2.: Weil es sich um Reisekosten und nicht um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt. Absetzbar sind die Kosten dennoch nicht, da sie vom AG erstattet wurden.

zu 3.: Ja für die ersten 3 Monate am jeweiligen Projektstandort.

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#2
 Von 
SteuerzahlerCologne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh, vielen Dank fuer deine schnelle Antwort. ich habe leider noch ein paar Fragen.

Zitat (von hh):

zu 1.: Nein


Also wo ist die erste Taetigkeitstaette? Meine Wohnung?

Zitat (von hh):
zu 2.: Weil es sich um Reisekosten und nicht um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt. Absetzbar sind die Kosten dennoch nicht, da sie vom AG erstattet wurden.


Also ich kann gar keine Pendlerkosten einsetzen? Kann ich zumindest eine Kilometerpauschale zu dem Projektstandort berechnen und die erstatteten Kosten vom Arbeitgeber abziehen und der Rest als Pendlerkosten eintragen?

Vielen Dank fuer deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von SteuerzahlerCologne):
Also ich kann gar keine Pendlerkosten einsetzen? Kann ich zumindest eine Kilometerpauschale zu dem Projektstandort berechnen und die erstatteten Kosten vom Arbeitgeber abziehen und der Rest als Pendlerkosten eintragen?

Zitat (von SteuerzahlerCologne):
Arbeitgeber bezahlt fuer die Bahncard und Bahntickets, der Arebitnehmer kauft die Karten selber und macht am Ende des Monats eine Reisekostenabrechnung und kiregt das Geld zurueck erstattet.
Als Reisekosten können Sie nur die TASÄCHLICH angefallenen Kosten ansetzen! Natürlich gehören daher die von Ihnen gezahlten Kosten in die Zeile 50 der Anlage N ... nur die steuerfreie Erstattung der Kosten durch den ArbG halt auch in Zeile 51! Ein Nullsummenspiel also! Trotzdem sinnvoll, da man in dieser Zeit ja ggf. Verpflegungsmehraufwand machen kann!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also wo ist die erste Taetigkeitstaette?


Du hast keine erste Tätigkeitsstätte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SteuerzahlerCologne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank fuer eure Hilfe und Antworten.

Noch eine Frage zum Schluss.
Ich kriege von meinem Beratungsunternehmen die Projekteinsaetze.
Wei schon beschrieben hatte ich meinen ersten Einsatz in Essen (3,5 Monate) bis 20 Dezember 2017.
Ab 2018 hatte ich bei dem gleichen Unternehmen noch ein Einsatz fuer 4 Monate (4/5 vor Ort in Essen, 1/4 in Home Office).
Nach diesen 4 Monaten war ich bei einem anderen Projekt in Bonn eingesetzt fuer 1,5 Monate und danach wurde mein Einsatz Quartalsweise bis Ende des Jahres verlaengert, also ab 01.07-30.09 und ab 01.10 bis 31.12.

Kann ich fuer den gesamten Zeitraum die Verpflegungspauschale einsetzen oder gilt hier pro Projekt 3 Monate Einsatz grenze pro Einsatzort?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Bekommst Du keine Spesen von Deinem Arbeitgeber als Tagespauschale? Denn dann kannst Du m.E. keinen Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen.

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#7
 Von 
SteuerzahlerCologne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Bekommst Du keine Spesen von Deinem Arbeitgeber als Tagespauschale? Denn dann kannst Du m.E. keinen Verpflegungsmehraufwand steuerlich geltend machen.


nein, mein Arbeitgeber bezahlt nur die Fahrtkosten

Zitat (von hh):

was denkst du darueber hh ?

-- Editiert von SteuerzahlerCologne am 17.04.2020 15:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann ich fuer den gesamten Zeitraum die Verpflegungspauschale einsetzen oder gilt hier pro Projekt 3 Monate Einsatz grenze pro Einsatzort?


Die 3-Monatsgrenze gilt pro Einsatzort. Diese 3-Monatsgrenze fängt neu an, wenn der Einsatz an einem Ort für mehr als vier Wochen unterbrochen wird. Eine Verlängerung des Einsatzes lässt die 3-Monatsgrenze dagegen nicht neu beginnen.

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