Registrierung Elster

27. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
wänä
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 21x hilfreich)
Registrierung Elster

Hallo,
muss mir jetzt mal Luft machen bezüglich der Registrierung bei Elster.
Habe jetzt meine Steuererklärung fertig und kann die nicht online übersenden wie früher, weil ich mich erst bei Elster registrieren muss und dann auf so einen Aktivierungscode warten muss, der vom FA per Post übersandt wird, was bis zu 14 Tage dauern kann.
Statt 14 Tage warten zu müssen (und damit auch 14 Tage länger aufs Geld) könnte ich aber meine Erklärung SOFORT, aber wie anno dazumal vorsintflutlich auf PAPIER ausdrucken und einreichen ?!
Das kann doch im Ernst nicht so gemeint sein ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KTTK
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wänä):
Statt 14 Tage warten zu müssen (und damit auch 14 Tage länger aufs Geld) könnte ich aber meine Erklärung SOFORT, aber wie anno dazumal vorsintflutlich auf PAPIER ausdrucken und einreichen ?!


Wenn Sie die Erklärung in Papier abgeben dürfe können Sie das gerne tun. Da Papiererklärungen zum Scannzentrum gedchickt werden müsse verzögert dies die Bearbeitung um ca 14 Tage.

Das Warten auf den Aktivierungscode ist nur bei der erstmaligen Anmeldung nötig und entfällt dann in der Zukunft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3909 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von wänä):
Habe jetzt meine Steuererklärung fertig und kann die nicht online übersenden wie früher, weil ich mich erst bei Elster registrieren muss und dann auf so einen Aktivierungscode warten muss, der vom FA per Post übersandt wird, was bis zu 14 Tage dauern kann.

Wenn sie Elster schon länger verwenden, erfuhren sie bereits vor 2 oder 3 Jahren, dass eine Aktivierung notwendig wird.
Die Aktivierung hätte man außerdem bereits im Vorfeld durchführen können.
Bei mir dauerte es mit dem Brief 4 Tage, war allerdings 2021.
Auch wenn sie 14 Tage auf den Code warten müssen, dürfte die Bearbeitung trotzdem schneller stattfinden, als wenn sie die Erklärung in Papierform abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126874 Beiträge, 40719x hilfreich)

Zitat (von wänä):
Das kann doch im Ernst nicht so gemeint sein ?

Doch.

Wo konkret ist das Problem?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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