Ich möchte gerne ein Gewerbe aufnehmen das Dienstleistungen rund ums Haus sowie Gartenarbeiten beinhaltet.
Meine Frage ist - Reicht hier eine Kasse mit einer auf dem PC geführten Software (Lexware BüroEasy zB.) aus, oder benötige ich dringend ein Geschäftskonto bei einer Bank?
Ich möchte KEIN Konto bei einer BANK eröffnen, da die Beträge überschaubar bleiben und meine Einkäufe immer BAR im örtlichen Baumarkt oder über eine Geschäftliches Paypal-Konto getätigt werden.
Ich möchte als nur eine Kasse und ein Geschäfts–Paypal-Konto eröffnen.
Meine Rechnung schreibe ich über eine PC-Software wie zum Beispiel Lexware, welche im Hintergrund gleich alles Ordnungsgemäß verbucht. Reicht dieses so aus?
Vielen DANK
Reicht eine Kasse - oder ist Bankkonto ein muss???
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sofern Sie nicht beabsichtigen eine Kapitalgesellschaft zu gründen, gibt es keine gesetzliche Pflicht, nach der sie ein Geschäftskonto führen müssen.
Allerdings ist es oft sehr sinnvoll.
Und was ist wenn deine Kunden per Überweisung zahlen wollen?
Die können nämlich die Rechnungen, die sie ihnen ausstellen, nur dann als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuer absetzten, wenn sie per Überweisung gezahlt haben.
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Bei einem Einnahmen- Überschuss-Rechner besteht steuerrechtlich die Möglichkeit, über ein sogen. Verrechnungskonto abzurechnen.
Relevant sind die Belege und Unterlagen. Die müssen vollständig sein. Das gilt sowohl umsatzsteuerlich als auch ertagsteuerlich.
Es wird aber durchaus so sein, daß das FA bei einer möglichen Aussenprüfung Einsicht in die Privatkonten verlangt. Logisch, es wird die Vollständigkeit der Ausgangsrechnungen und Zahlungseingänge geprüft.
Mit Lexwatre kannst du ja sowohl die Verwaltungsarbeiten als auch die Buchhaltung durchführen. Natürlich ist auch die Prüfung der Einheit dessen Prüfungsgegenstand.
In sofern denke ich, du kannst das so machen. Wobei m.E. es zwar immer besser ist, ein Bankkonto extra zu eröffnen. Es wird aber i.d.R. wegen der Kosten der Kontoführung bei Kleinstunternehmen vom Gewerbetreibenden nicht eingerichtet.
Sofern Alles ordnungsgemäß nachgewiesen wird, besteht keine Beanstandung, wenn kein gewerbliches Konto eingerichtet wurde.
-- Editiert von Spejbl am 15.03.2019 13:06
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