Reihenfolge

26. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
suppel
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 3x hilfreich)
Reihenfolge

Ich kann noch Einspruch für meine StE 2003 erheben.
Wenn ich die fehlenden Daten einreiche, könnte man Rückschlüsse auf Unterlassung bei vergangenen Steuererklärungen ziehen.
Daher meine Frage:
Zuerst Selbstanzeige, dann Einspruch für StE 2003, oder egal?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50220 Beiträge, 17584x hilfreich)

Einspruch kannst Du sowieso nur noch dann einlegen, wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist.

Falls durch den Einspruch Rückschlüsse auf Steuerverkürzungen für vorangegangene Jahre geschlossen werden können, solltest Du im Zusammenhang mit dem Einspruch oder vorher die Selbstanzeige machen.

Wenn Ermittlungen gegen Dich eingeleitet werden, dann ist es für eine Selbstanzeige zu spät.

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