Ich kann noch Einspruch für meine StE 2003 erheben.
Wenn ich die fehlenden Daten einreiche, könnte man Rückschlüsse auf Unterlassung bei vergangenen Steuererklärungen ziehen.
Daher meine Frage:
Zuerst Selbstanzeige, dann Einspruch für StE 2003, oder egal?
Reihenfolge
26. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2005 | 09:38
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
Reihenfolge
#1
Antwort vom 26. Januar 2005 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (50220 Beiträge, 17584x hilfreich)
Einspruch kannst Du sowieso nur noch dann einlegen, wenn der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist.
Falls durch den Einspruch Rückschlüsse auf Steuerverkürzungen für vorangegangene Jahre geschlossen werden können, solltest Du im Zusammenhang mit dem Einspruch oder vorher die Selbstanzeige machen.
Wenn Ermittlungen gegen Dich eingeleitet werden, dann ist es für eine Selbstanzeige zu spät.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.174
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten