Hallo,
Ein Student hatte die Idee sich neben dem Studium selbständig zu machen, dabei geht es um den Verkauf von neuer Ware auf dem Flohmarkt. Er hat sich erkundigt und hat erfahren, dass er ein Reisegewerbe benötige soweit so gut. Nun zu der steuerrechtlichen Bestimmung, er wird einmal im Monat auf dem Flohmarkt etwas verkaufen, wenn es gut Läuft ist er dann bei max:10000€ im Jahr. Er hat sich gedacht, er meldet es als Kleinunternehmen an, aber der Haken ist, der Begriff „Kleinunternehmer" existiert in den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht. Nebenbei sei angemerkt das er deutscher Staatsbürger ist.
Wie kann man dsa Problem lösen?
Reisegewerbe
19. November 2013
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Frage vom 19. November 2013 | 19:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Reisegewerbe
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#1
Antwort vom 19. November 2013 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (33544 Beiträge, 17489x hilfreich)
Er hat sich gedacht, er meldet es als Kleinunternehmen an, aber der Haken ist, der Begriff „Kleinunternehmer" existiert in den Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht.
Nun, da liest er einfach mal den § 19 des UStG
und schon ist das Problem gelöst.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
#2
Antwort vom 20. November 2013 | 09:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
>Nun, da liest er einfach mal den § 19 des UStG
und schon ist das Problem gelöst.
Laut Gewerbeamt ist dies nicht möglich.
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