Reisekosten Ausland

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
tabi74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten Ausland

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter fährt gegen 6 Uhr morgens von Deutschland nach Österreich. Dort kommt er um 17 Uhr an und übernachtet. Am nächsten Tag fährt er morgens um 7 Uhr von Österreich wieder zurück und kommt um 16 Uhr in Deutschland an.

Bekommt er für den Anreisetag den österreichischen VMA (weil vor Mitternacht in Österreich) und für den Rückreisetag, dann den deutschen VMA?

Die Aussagen:

-Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.

-Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.


finde ich verwirrend.

Viele Grüße,
tabi74

-- Editiert von Moderator am 15.10.2020 12:56

-- Thema wurde verschoben am 15.10.2020 12:56

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Erklär uns erst einmal, was VMA ist. Ansonsten vielleicht auch mal in Arbeitsvertrag/Tarifvertrag schauen. Da steht normalerweise drinnen, wie Reisen abzurechenen sind. Vielleicht gibt es ja auch eine Betriebsvereinbarung?

wirdwerden

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#2
 Von 
tabi74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

VMA steht für Verpflegungsmehraufwand, also die "Spesen" die der Mitarbeiter für Reisetätigkeiten erhält.
im Arbeitsvertrag ist dahingehend nichts festgelegt, Tarifvertrag gibt es nicht.
Es gibt lediglich die Vereinbarung, dass ihm bei Reisen VMA erstattet wird. Da es nun aber um Auslandsspesen geht, ist die Abrechnung unklar.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Erst einmal Danke für die Aufklärung. Ich hatte im www nur was über musical award u.ä. gefunden. Der Verpflegungsmehraufwand ist letztlich kein arbeitsrechtliches Problem, sondern ein steuerrechtliches. Der Arbeitgeber zahlt eben das, was zusätzlich an Kosten entstanden ist. Wieviel davon dann steuerrechtlich relevant ist, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Bekommt er für den Anreisetag den österreichischen VMA (weil vor Mitternacht in Österreich) und für den Rückreisetag, dann den deutschen VMA?


Steuerrechtlich darf der AG für den An- und Abreisetag den österreichischen VMA steuerfrei auszahlen, also jeweils 27€.

Oder wer es ganz genau wissen will, kann es auch hier nachlesen.

Ob der Arbeitgeber das auch so zahlen muss hängt von den genauen vertraglichen Vereinbarungen und ggf. vom Inhalt der Reisekostenrichtlinie des AG ab.


-- Editiert von hh am 15.10.2020 12:01

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