Hallo,
ich bin Freiberufler und muss für Besprechungen manchmal zum Kunden fahren.
Da ich selber kein Auto besitze, greife ich auf das Mietauto der Schwiegereltern zurück.
Mir geht es nun um die Frage, welche KM Kosten ich in den Reisekosten ansetzen kann bzw. darf - also ein individueller Satz, anstatt die 30 Cent Pauschale.
Die Kennzahlen für das Auto sind wie folgt:
- Monatliche Mietrate: 500 €
- Inkl. KM pro Monat: 800 km
- Mehrkosten pro KM: 0,25 €
Unter der Annahme, dass genau die inklusiv KM gefahren werden (durch mich und meine Schwiegereltern), wären die Grundkosten 0,63 €/km (gerundet).
Hierzu würden noch die Kosten für Diesel hinzukommen, welche vom Verbrauch abhängen.
- Durchschnittsverbauch: 8,2 l/100 km
- Dieselpreis: 1,34 €/l
Kosten für Diesel 0,11 €/km (gerundet)
Somit wären die Gesamtkosten 0,74 €/km (gerundet)
Darf ich in der Reisekostenabrechnung 0,74 €/km ansetzen?
Danke und viele Grüße
Xaver
Reisekosten - PKW Individueller Satz
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Sie können exakt den Betrag als Ausgabe geltend machen, den Sie Ihren Schwiegereltern tatsächlich für die Nutzung zahlen. Nicht mehr und nicht weniger!
Bei den Schwiegereltern führen diese Zahlungen natürlich grundsätzlich zu steuerpflichtigen Einkünften ...!
taxpert
Najaaaa, die eigen getragenen Kraftstoffrechnungen kannst du schon noch mit genehmigen. Auch, wenn man Reparaturkosten und selbst die Versicherungen selbst bezahlt. Geht Alles.
Sehr hilfreich ist es aber, wenn ein Nutzungsvertrag mit den Schwiegereltern vorgelegt werden kann. Das sollte schon sein.
Wenn man die direkten Kosten ansetzt, ist natürlich auch eine Privatnutzung anzugeben. Also Fahrtenbuch nicht vergessen. Oder aber, es wird teuer (1%- Regel).
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ZitatWenn man die direkten Kosten ansetzt, ist natürlich auch eine Privatnutzung anzugeben. Also Fahrtenbuch nicht vergessen. Oder aber, es wird teuer (1%- Regel). :
Ist das Fahrzeug denn beim Fragesteller zu bilanzieren?
Ich könnte mir eher vorstellen, dass es notwendiges Betriebsvermögen der Schwiegereltern werden könnte, wenn die Vermietung mehr als 50% der Km ausmacht und nicht als Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG gesehen würde.
ZitatOder aber, es wird teuer (1%- Regel). :
Die private PKW-Nutzung würde auf die Höhe der Aufwendungen begrenzt werden
Zitatdas Mietauto der Schwiegereltern :
Sind die Schwiegereltern denn Mieter des Fahrzeugs oder haben sie eine gewerbliche Autovermietung, zu der das Fahrzeug gehört?
-- Editiert von so475670-44 am 07.08.2019 23:36
Das Auto wird von den Schwiegerelten angemietet.
Bzgl. Tankbelege: Muss ich vor der Fahrt volltanken und nach der Fahrt wieder volltanken (der zweite Beleg wäre dann der relevante für die Reise), oder reicht es, wenn ich nach der Reise entsprechend meinem Verbrauch tanke?
Danke und viele Grüße
Xaver
-- Editiert von fxaver am 08.08.2019 08:12
Das Auto wird privat angemietet und auch nur privat gefahren. Es ist kein anderes Auto vorhanden, alle paar Monate wird das angemietete gewechselt. Es ist kein Betrieb oder ähnliches vorhanden.
Im Mietpreis sind alle Kosten bis auf den Diesel enthalten.
Ich selber kann das Auto leider nur zu deutlich teureren Konditionen anmieten, deswegen der Umweg. Tankrechnungen habe ich für meine geschäftlichen Fahrten, alles andere ist privat und läuft über die Schwiegereltern.
Danke und viele Grüße
Xaver
Dann sieht es wohl so aus, daß die 30 ct je KM am günstigsten sind.
Alles andere kann problematisch werden. Zumal die Frage noch zu klären ist, wieviel Kilometer gehen auf dein Geschäft, wie viele gehen auf Privatfahrten, also für unternehmensfremde Zwecke.
Zitat:
Ich selber kann das Auto leider nur zu deutlich teureren Konditionen anmieten, deswegen der Umweg.
Eben, und genau das hat sicher seine Gründe. Ich würde da möglichst wenig schlafende Hunde wecken. 30 ct/ KM und gut ist.
-- Editiert von Spejbl am 08.08.2019 17:29
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