Guten Tag,
ich sitze aktuell über meiner Steuererklärung für 2022 und es stellt sich folgende Frage:
Ich bin Polizeibeamter und wurde letztes Jahr zu einer Dienststelle versetzt bei der ich auf dem kompletten Stadtgebiet einer deutschen Großstadt eingesetzt werde. Bei meiner dienstlichen Tätigkeit handelt es sich dabei um mehrstündige Observationen, bei denen keine Rückkehr zu meiner eigentlichen Dienststelle und somit auch keine Verpflegung möglich ist. Von meinem Dienstherrn wird dabei keine Verpflegung gestellt.
Reiskostenrechtlich handelt es sich meines Wissens nach eigentlich nicht um eine Auswärtstätigkeit im eigentliche Sinn, da ich ja meine erste Tätigkeitsstätte nicht verlasse, da ich ja im Stadtgebiet bleibe. Ich bin hier aber auf den Begriff "Weiträumiges Tätigkeitsgebiet" gestoßen. Wenn ich diesen auswähle, kann ich bei Abwesenheit von mehr als 8h die Verpflegungspauschale von 14 EUR absetzen. Nach meinem Verständnis sollte dieser Begriff auf mich zutreffen.
Kann mir das jemand bestätigen?
Vielen Dank
Dennis
Reisekosten als Polizeibeamter
26. Januar 2023
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Frage vom 26. Januar 2023 | 13:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten als Polizeibeamter
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#1
Antwort vom 26. Januar 2023 | 13:39
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Man lese einfach: https://www.steuererklaerung-polizei.de/fag/2022/1953/was_ist_ein_weitraeumiges_taetigkeitsgebiet
Und jetzt?
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