Reisekosten als Polizeibeamter

26. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
De Ger
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten als Polizeibeamter

Guten Tag,

ich sitze aktuell über meiner Steuererklärung für 2022 und es stellt sich folgende Frage:

Ich bin Polizeibeamter und wurde letztes Jahr zu einer Dienststelle versetzt bei der ich auf dem kompletten Stadtgebiet einer deutschen Großstadt eingesetzt werde. Bei meiner dienstlichen Tätigkeit handelt es sich dabei um mehrstündige Observationen, bei denen keine Rückkehr zu meiner eigentlichen Dienststelle und somit auch keine Verpflegung möglich ist. Von meinem Dienstherrn wird dabei keine Verpflegung gestellt.

Reiskostenrechtlich handelt es sich meines Wissens nach eigentlich nicht um eine Auswärtstätigkeit im eigentliche Sinn, da ich ja meine erste Tätigkeitsstätte nicht verlasse, da ich ja im Stadtgebiet bleibe. Ich bin hier aber auf den Begriff "Weiträumiges Tätigkeitsgebiet" gestoßen. Wenn ich diesen auswähle, kann ich bei Abwesenheit von mehr als 8h die Verpflegungspauschale von 14 EUR absetzen. Nach meinem Verständnis sollte dieser Begriff auf mich zutreffen.

Kann mir das jemand bestätigen?

Vielen Dank

Dennis

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Man lese einfach: https://www.steuererklaerung-polizei.de/fag/2022/1953/was_ist_ein_weitraeumiges_taetigkeitsgebiet

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