Reisekosten beim Finanzamt angeben (Arbeitnehmer)

9. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
amz494935-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten beim Finanzamt angeben (Arbeitnehmer)

Hallo Zusammen,

ich bin Angestellter im Außendienst und fahre mit meinem Privaten PKW.

Ich bekomme zu meinem Bruttolohn eine Kilometerpauschale von 540,00 € Brutto, die wie der normale Lohn versteuert wird.
Jetzt würde ich gerne meine Reisekosten auch beim Finanzamt angeben.

- Muss ich dazu Fahrtenbuch führen?
- Kann man höhere Kosten als die 0,30 € ansetzen?
- Welche Fahrten kann ich bei der Steuer angeben? Kundentermine/Arbeitswege/zweite Arbeitsstätte
- Gibt es einen Höchstbetrag pro Jahr?
- Was kann ich bei der Steuer angeben? (Anschaffungskosten/Versicherung/etc.)
- Wenn ich jeden Morgen einen Kunden-/Akquise-Termin habe, kann ich dann die KM komplett angeben?

Wäre super wenn mir jemand helfen kann.

Gruß
Fabian

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat:
- Muss ich dazu Fahrtenbuch führen?

Nein
Zitat:
- Kann man höhere Kosten als die 0,30 € ansetzen?

Ja, wenn die tatsächlichen Fahrtkosten höher sind (also Betriebskosten, Steuer, Versicherung und Abschreibung). Dies ist regelmäßig nur der Fall, wenn die Anschaffung des PKW in den letzten Jahren erfolgte und nicht gerade 5.000 EUR betrug.
Zitat:
- Welche Fahrten kann ich bei der Steuer angeben? Kundentermine/Arbeitswege/zweite Arbeitsstätte

Kundentermine: ja
Arbeitswege: Falls damit Fahrten zw. Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gemeint sind, sind diese mit der Entfernungspauschale (0,30 EUR je Entfernungs-KM) abgegolten. Höhere Aufwendungen sind hier nicht abziehbar.
Zitat:
- Gibt es einen Höchstbetrag pro Jahr?

Bei Reisekosten grds. nicht. Das FA kann aber selbstverständlich Nachweise über die Kosten fordern oder solche, die hohe Fahrleistungen glaubhaft machen.
Zitat:
- Was kann ich bei der Steuer angeben? (Anschaffungskosten/Versicherung/etc.)

Anschaffungskosten nur über die Abschreibung. Ansonsten s.o. über den anteiligebn Betrag je KM.
Zitat:
- Wenn ich jeden Morgen einen Kunden-/Akquise-Termin habe, kann ich dann die KM komplett angeben?

Ja, warum nicht? Besonderheiten gelten allenfalls, wenn Sie anschließend Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen.

-- Editiert von Cybert. am 09.07.2018 16:35

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
amz494935-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, erstmal vielen Dank für die Info!!!

werden am Jahresende die Reisekosten die ich angebe, mit der Reisekostenpauschale meines AG verrechnet bzw. ausgeglichen?
Ich gehe mal davon aus, dass es trotzdem sinnvoll wäre ein Fahrtenbuch zu führen um bei hoher Rückerstattung auch entsprechende Belege vorweisen zu können?

Wird der Arbeitsweg einfach gerechnet? (oder Hin- & Rückweg)

Das heißt wenn ich im Jahr 35000 KM geschäftlich fahre (Zuhause-Kundentermin-Büro-Kundentermin-Zuhause)
kann ich im Jahr 10.500,00 € von der Steuer absetzen? (35000x0,3)

Ich hoffe meine Fragen sind nicht allzu lästig, aber ich bin durch meine Internetrecherche mittlerweile noch mehr verwirrt als vorher.

Gruß

Fabian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2062 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
werden am Jahresende die Reisekosten die ich angebe, mit der Reisekostenpauschale meines AG verrechnet bzw. ausgeglichen?
Die ist doch nach Ihren Angaben im steuerpflichtigen Brutto enthalten.
Zitat:
Wird der Arbeitsweg einfach gerechnet? (oder Hin- & Rückweg)
Zur ersten Tätigkeitsstätte einfach mit zwingend 0,30 €/km.
Zitat:
Das heißt wenn ich im Jahr 35000 KM geschäftlich fahre (Zuhause-Kundentermin-Büro-Kundentermin-Zuhause) kann ich im Jahr 10.500,00 € von der Steuer absetzen? (35000x0,3)
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Wenn sie einen zwölf Jahre alten Twingo fahren, wohl nicht. Bei einem neuen Cayenne schon eher. Die Anwendung der 0,30 €-Pauschale darf nicht zu unangemessenen Ergebnissen führen. Niemand hindert Sie, die tatsächlichen Kosten je km zu ermitteln. Ein Fahrtenbuch würde ich bei dieser Fahrleistung dringend anraten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47490 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie einen zwölf Jahre alten Twingo fahren, wohl nicht.


Auch bei dem kommt man schnell auf 30ct/km

Zitat:
Bei einem neuen Cayenne schon eher.


Da liegen die Kosten weit über 30ct/km, so dass sich dann der Nachweis der Tatsächlichen Kosten mit Hilfe eines Fahrtenbuches lohnen dürfte.

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4849 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wenn sie einen zwölf Jahre alten Twingo fahren, wohl nicht.


Auch bei dem kommt man schnell auf 30ct/km


Bei einem angenommenen Verbrauch von 8 l/100 km sind das bei 1,40 EUR/l Kosten von 3.920 EUR, was 11,2 Cent/km entspricht. Rechnen wir nochmal großzügig 1.000 EUR für Steuern/Versicherung hinzu, was bei 35.000 EUR km weitere 2,8 Cent pro Km ergibt.
Es bleiben also 16 Cent, um auf 30 Cent/Km zu kommen, was bei 35.000 km Fahrleistung 5.600 EUR ausmacht. Bei einem zwölf Jahre alten Twingo dürfte dies wohl Abschreibung und etwaige Reparaturaufwendungen, vermutlich sogar die Anschaffungskosten deutlich übersteigen.

Etwas Anderes ergäbe sich allenfalls, wenn sich die Fixkosten auf eine vierstellige Fahrleistung verteilen würde. Davon war aber im vorliegenden Fall nicht auszugehen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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