Hallo,
Vorraussetzungen:
- Dienstwagen mit 1%-Versteuerung (0,5% weil Hybrid-Auto)
- Arbeitsweg mit 0,03%-Versteuerung (0,015% weil Hybrid-Auto)
- Arbeitgeber zahlt keine Spritkosten
- anfallende, selbstgetragene Spritkosten senken den monatlichen geldwerten Vorteil
- bis zum 01.07. tätig in 45km entferntem Arbeitsort
Änderungen
- seit 01.07. komplett im Homeoffice tätig (keine 1. Tätigkeitsstätte mehr)
Nun zu meinem Anliegen: mein Arbeitsort hat sich seit dem 01.07. komplett ins Homeoffice verlagert. Im Arbeitsvertrag wurde festgelegt, dass keine 1. Tätigkeitsstätte mehr vorhanden ist. Demnach muss ich auch den Arbeitsweg nicht mehr mit den 0,03% pro km versteuern. Richtig?
Desweiteren muss ich ja die Spritkosten selber tragen. Bislang habe ich diese dem Steuerbüro meines Arbeitgebers mitgeteilt und diese senken dann meinen geldwerten Vorteil. Richtig?
Da ich ab un zu nun doch wieder zum Arbeitsort muss (z.B. Kundentermine), dann sind dies ja keine Arbeitswege mehr, sondern Dienstfahrten. Würde ich diese mit dem Privat-PKW durchführen könnte ich die 30ct/km für Hin- und Rückweg ansetzen. Mit dem Dienstwagen ist dies nicht so, weil unterstellt wird, dass sämtliche Kosten des Dienstwagen bereits der Arbeitgeber trägt. Wie verhält sich das nun, wenn der Arbeitnehmer, wie in meinem Fall, die Spritkosten selber trägt. Bleibt es dann dabei, dass ich die Kosten lediglich vom geldwerten Vorteil abziehen kann, oder kann ich weitere Kosten geltend machen?!
Bin ich jetzt länger als 8h vom Homeoffice entfernt, weil ich beispielsweise einen Kundentermin im ehemaligen Arbeitsort wahrnehmen muss, kann ich dann 14€ Verpflegungspauschale ansetzen?
Vielen Dank schonmal für eure Rückmeldungen.
Reisekosten mit Dienstwagen
12. August 2020
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Frage vom 12. August 2020 | 14:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisekosten mit Dienstwagen
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#1
Antwort vom 12. August 2020 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Bleibt es dann dabei, dass ich die Kosten lediglich vom geldwerten Vorteil abziehen kann,
Ja
Zitat:oder kann ich weitere Kosten geltend machen?!
Eine doppelte Geltendmachung ist nicht möglich.
Zitat:Bin ich jetzt länger als 8h vom Homeoffice entfernt, weil ich beispielsweise einen Kundentermin im ehemaligen Arbeitsort wahrnehmen muss, kann ich dann 14€ Verpflegungspauschale ansetzen?
Ja
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