Guten Morgen
Ich arbeite im Außendienst und erledige gerade meine Steuer.
Habe in 2013 7x je 1 Woche in Bayern beruflich zutun gehabt, jede Woche mit Übernachtung.
Steht mir auch eine Übernachtungspauschale zu?
Meine Firma zahlt mir jede Übernachtungsquittung aus, aber wie verhält sich das auch noch mit den Verpflegungskosten?
Ist das in der Staffelung ( ab 8h=6,- / bis 24h=12,- usw.)bereits mit drin?
Wenn nein und mir stünden weiteres zu, wo trage ich das ein?
Belege der Hotels sind vorhanden, allerdings keine Bewirtungsbelege.
-----------------
"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"
Reisekosten mit Übernachtung
30. April 2014
Thema abonnieren
Frage vom 30. April 2014 | 08:12
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
Reisekosten mit Übernachtung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.839
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten