Reisekostenpauschale - Umsatzsteuer

30. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
Reisekostenpauschale - Umsatzsteuer

Hallo an alle Steuerrechtsexperten.

Ich betreibe ein kleines Unternehmen (Einzelunternehmen). Für geschäftliche Fahrten nutze ich meinen Privat PKW, führe dafür ein Fahrtenbuch und verbuche die geschäftlich gefahrenen Kilometer mit dem Pauschalsatz von 0,30 Euro. Dafür werden eben keine weiteren Kosten über den Betrieb abgerechnet.

Frage: Beinhaltet diese Pauschale von 0,30 Euro eigentlich auch Vorsteuer und wirkt sich somit verringernd auf die Umsatzsteuer aus, oder bleibt die UST hierbei unberücksichtigt?

Schon jetzt Danke für Eure Antwort.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Schtreicher
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 72x hilfreich)

Nein, aus der Kilometerpauschale darf keine Vorsteuer gezogen werden.

-----------------
"Schtreicher, Mönchengladbach"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.747 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen