Renditeimmobilie-Nutzrecht an Sohn überschreiben

4. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)
Renditeimmobilie-Nutzrecht an Sohn überschreiben

Folgender Fall:
Der Besitzer einer gewerblich vermieteten Immobilie hat ein Einkommen von 5000€ brutto.Hinzu kommen Mieteinnahmen von 1800€ monatlich für die gewerblich vermietete Immobilie.Die Immobile ist seit 2 Jahren abbezahlt.Somit können nur noch 2% jährlich steuerlich abgeschrieben werden.
Der Besitzer der Immobilie ist in Steuerklasse 1 was bedeutet das 1/3 der Mieteinkunfte ans Finanzamt gehen.Nun ist die Frage ob es möglich ist die Immobilie an den 6 jährigen Sohn zu überschreiben bzw ihm ein Nutzungsrecht hierfür auszustellen um Steuern zu sparen.
Ist sowas grundsätzlich möglich?
Welche Vor- und Nachteile hätte es?
Vielen Dank!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Lehrling
(1992 Beiträge, 1155x hilfreich)

Grundsätzlich ist es möglich, dem minderjährigen Kind die Immobilie zu übertragen oder ein Nießbrauchrecht einzuräumen. Bei Immobiliengeschäften mit dem eigenem minderjährigen Kind ist aber mit Sicherheit die Bestellung eines Ergänzungspflegers und ggf. eine familiengerichtliche Zustimmung erforderlich.

Zitat (von marius66):
Welche Vor- und Nachteile hätte es?
Das Kind würde die Einkünfte versteuern, könnte aber (bei Nießbrauch) keine AfA geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46689 Beiträge, 16550x hilfreich)

Außerdem gehören die Mieteinnahmen dann dem Kind, d.h. die Eltern dürfen nicht darauf zugreifen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2267 Beiträge, 608x hilfreich)

Zitat (von marius66):
Welche Vor- und Nachteile hätte es?
Grade bei der Eigentumsübertragung sollte man sich bewußt sein, dass man tatsächlich nicht mehr Eigentümer ist! Der Ergänzungspfleger wird einer kostenlosen Rückübertragung der Immo auf den Vater mit Sicherheit nicht zustimmen so dass der Sohnemann spätestens mit 18 Jahren die Immo jederzeit verkaufen kann. Auch die Einkünfte stehen nicht mehr dem Vater zu, sondern dem Sohn! D.h. auch die Verwendung der Mittel muss ggf. dem Ergänzungspfleger gegenüber begründet werden.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.09.2023 11:21:09
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

OK.
Das ist im Grunde im groben so wie ich mir das gedacht habe.
Kann bitte jemand genauer erläutern was der Begriff Nießbrauch in dem Fall korrekt bedeuten würde?
Wer könnte der Ergänzungspfleger sein?
(Editiert und geschlossen - offenbar wird hier eine Anleitung zur Hinterziehung gesucht!)

-- Editiert von Moderator am 5. September 2023 17:34

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.706 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.239 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.