Rente und Mieteinnahmen - Freibeträge und Steuern -Hilfe!?

23. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mona117
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Rente und Mieteinnahmen - Freibeträge und Steuern -Hilfe!?

Hallo,
leider ist der Zugang ins Steuerrecht sehr schwierig und ich frage hier bei Ihnen, um einen kleinen Zugang zu erhalten. Also zum Hintergrund diese Informationen:

Renteneintritt im Jahre 2015
Alter 56 (Teilrente)
Jetzige Rente: ca. 900 €
geplante Mieteinnahmen ab Okt. 2019: ca. 400€ (Kaltmiete 235,00€, NebenK: 80,00€ HeizK: 85,00€ = 400,00 €)

Im §22 EStG bin ich auf die beiden Tabellen mit dem Eintrittsjahr und das Alter gestoßen. Es wäre toll, wenn jemand mir hier einen Hinweis geben könnte, wie ich das miteinander vereine.

LG und danke Mona117

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Renteneintritt im Jahre 2015
Alter 56 (Teilrente)


Es handelt sich also um eine Erwerbsminderungsrente, richtig? Damit sind 70% der Rente steuerpflichtig. Die Rentenerhöhungen ab 2015 sind jedoch in vollem Umfang steuerpflichtig. Um den genauen Betrag festzustellen, sollte man sich eine Steuerbescheinigung von der Rentenversicherung geben lassen.

Sind die 900€ nach Abzug von KV und PV oder ist das der Bruttobetrag?

Zitat:
geplante Mieteinnahmen ab Okt. 2019: ca. 400€ (Kaltmiete 235,00€, NebenK: 80,00€ HeizK: 85,00€ = 400,00 €


Und wie hoch sind die Werbungskosten? Mindestens sind das NebenK und HeizK. Interessant ist aber zudem, wie hoch eventuelle Darlehenszinsen und bei einer ETW nicht umlegbare Nebenkosten sind. Außerdem relevant ist die AfA.

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#2
 Von 
Mona117
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Äußerungen.

Zitat (von hh):
Es handelt sich also um eine Erwerbsminderungsrente, richtig?
Genau.
Zitat (von hh):
Die Rentenerhöhungen ab 2015 sind jedoch in vollem Umfang steuerpflichtig.?
Was bedeutet dies? Der Differenzbetrag von der Einstiegsrente bis zur heutigen ausbezahlten rente?
Zitat (von hh):
Um den genauen Betrag festzustellen, sollte man sich eine Steuerbescheinigung von der Rentenversicherung geben lassen.
Wird die einem jährlich zugesandt, oder muss man diese anfordern?
Zitat (von hh):
Sind die 900€ nach Abzug von KV und PV oder ist das der Bruttobetrag?
Das muss ich morgen schauen, es geht um die Rente meiner Tante.
Zitat (von hh):
Und wie hoch sind die Werbungskosten? Mindestens sind das NebenK und HeizK. Interessant ist aber zudem, wie hoch eventuelle Darlehenszinsen und bei einer ETW nicht umlegbare Nebenkosten sind. Außerdem relevant ist die AfA.
Hier verstehe ich leider nur Bahnhof. :(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(301 Beiträge, 61x hilfreich)

Die Bescheinigung heißt richtig "Rentenbezugsmitteilung" und muss angefordert werden - mindestens ein Mal und in dem Anforderungsschreiben dann eben auch für die Zukunft.

Das mit den Nebenkosten zielt auf die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung ab. Versteuern muss man nur die Differenz zwischen Einnahmen (Kaltmiete, NK-Vorauszahlungen zzgl. NK-Nachzahlungen des Mieters für frühere Jahre und abzgl. BM-Werstattungen an den Mieter) und Ausgaben (Vom Vermieter getragene Kosten, sowohl umlegbar als auch nicht umlegbar, Darkehenszinsen, wenn das Mietobjekt mit einem Kredit finanziert ist und eben ggf. AfA = Absetzung für Abkürzung, aka Abschreibung. Ob noch Abschreibungsbeträge angesetzt werden können, hängt davon ab, wann die Wohnung gekauft oder gebaut wurde, wenn Sie die Wohnung geerbt oder geschenkt bekommen haben, ist auf den letzten Kauf der Vorbesitzer abzustellen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mona117
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, dann werden wir diese "Rentenbezugsmitteilung" anfordern.
Das Haus in dem die Wohnung vermietet werden soll ist bereits im vollen Eigentum der Tante. Eine Tilgung ist bereits seit 8 Jahren abgeschlossen.
Gehören denn Heizkosten und Nebenkosten auch zu den Einnahmen? Denn diese müssen ja von der Eigentümerin /Tante auch wiederum ausgegeben werden.

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Mona117):
Gehören denn Heizkosten und Nebenkosten auch zu den Einnahmen? Denn diese müssen ja von der Eigentümerin /Tante auch wiederum ausgegeben werden.


Zweimal ja. Angegeben werden muss (soll) die Kaltmiete sowie die erhaltenen Umlagen.

Normalerweise würde ich ja raten zumindest im ersten Jahr die Erklärung einen Steuerberater machen zu lassen.
Aber die Einkünfte der Tante sind so gering, dass, auch wenn man sich dumm anstellt, wohl keine Steuer rauskommen wird.
Von der Einkunftshöhe her bewegt man sich auch noch in einem Bereich, den ein Lohnsteuerhilfeverein machen darf. Der kostet nicht die Welt und wäre eine Alternative, um auf Nummer Sicher zu gehen ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Eine Tilgung ist bereits seit 8 Jahren abgeschlossen.


OK, dann kann man keine Zinsen absetzen.

Zitat:
Gehören denn Heizkosten und Nebenkosten auch zu den Einnahmen? Denn diese müssen ja von der Eigentümerin /Tante auch wiederum ausgegeben werden.


Die Heizkosten und die Nebenkosten tauchen sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben auf. Im Ergebnis ist das natürlich ein Nullsummenspiel, aber das Finanzamt möchte diese Angaben gerne haben.

Steht die Immobilie schon länger als 50 Jahre im Eigentum der Tante? Wenn nein, dann ist noch die AfA zu ermitteln. Die Ermittlung der AfA erfordert schon umfangreiche steuerliche Fachkenntnisse, da im Formular (Anlage V) dazu auch kein Berechnungsschema existiert. Daher würde auch ich empfehlen, mindestens die erste Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein machen zu lassen.

Für 2019 ist das Ganze noch unproblematisch, da man mit nur 3 Monatsmieten noch nicht in den Bereich kommt, bei dem Steuern anfallen. Ab 2020 könnte es aber knapp werden.

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