Renten versteuern...

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Gabrille
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Renten versteuern...

Seit 2005 sind von den Rentnern ebenfalls Steuererklärungen an das Finanzamt zu reichen.
Wir gehören zu den Schlumpi’s, die das bisher noch versäumt haben. Doch nun soll’s werden…
Vorher wollte ich hier noch einen Rat einholen:

Gehören neben eigenen Renten aus der gesetzlichen Versicherung auch die Kriegswitwenrenten in die Versteuerung? Sie werden als Versorgungsleistungen vom Landesversorgungsamt Referat SER gezahlt.
Kann hier einer eine verbindliche Information geben?

Danke im Voraus und freundliche Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45452 Beiträge, 16166x hilfreich)

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner besteht nur dann, wenn auch eine Steuerpflicht besteht.

Für die weit überwiegende Anzahl an Rentnern ist das aber gar nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(623 Beiträge, 344x hilfreich)

*Gehören neben eigenen Renten aus der gesetzlichen Versicherung auch die Kriegswitwenrenten in die Versteuerung? Sie werden als Versorgungsleistungen vom Landesversorgungsamt Referat SER gezahlt.
Kann hier einer eine verbindliche Information geben?*

Die fallen wohl unter § 3 Nr. 6 EStG und sind somit steuerfrei.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gabrille
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bedanke mich für die Antworten!
Also muss man erst einmal ein bissel rechnen und dazu wissen womit.

*Die fallen wohl unter § 3 Nr. 6 EStG und sind somit steuerfrei.*

Kann es sein, dass § 3 Nr. 8 EStG gemeint war?
Haach, dass man da nicht von selbst drauf kommen kann, dort nachzulesen...

Na da haben wir vielleicht doch auch mal Glück gehabt!

Einen trotz des ollen Novemberwetters guten Tag wüscht allen Bedürftigen
Gabrille

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45452 Beiträge, 16166x hilfreich)

Kann es sein, dass § 3 Nr. 8 EStG gemeint war?

Nein, beckgold hat schon den § 3 Nr. 6 EstG gemeint:

6. Bezüge, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte und Zivildienstbeschädigte oder ihre Hinterbliebenen, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und ihnen gleichgestellte Personen gezahlt werden, soweit es sich nicht um Bezüge handelt, die auf Grund der Dienstzeit gewährt werden;

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 608x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

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