Rentenbesteuerung

18. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Frieslandfreund
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenbesteuerung

Hallo Zusammen. Im März 2016 erhielt ich meinen Rentenbescheid, der Rückwirkend zu 01.November 2015 seine Gültigkeit hat. Zusätzlich zur Rente erhalte ich eine geringfügige Betriebsrente.


Im Steuerbescheid wurden mir 30 % der Einkommen als Steuerfrei anerkannt. Nun durch den neuen Rentenbescheid ab 01.07.2018 erfuhr ich, dass Renten bis 2015 mit 54 % besteuert werden und ab 2016 mit 72 % der Rente.


Wurde hier fehlerhaft gearbeitet, weil mir 70 % versteuert wurden oder hängt diese mit der Betriebsrente zusammen ? Wurde hier eventuell nicht mein Rentenbeginn berücksichtigt und 72 % gerechnet, weil die Rente erstmals in 2016 gezahlt wurde ?

Für eine Lösung wäre ich Dankbar.

MfG Rita


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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
dass Renten bis 2015 mit 54 % besteuert werden und ab 2016 mit 72 % der Rente.


Diese Info ist falsch. Wie kommst Du zu dieser Auffassung?

Zitat:
Wurde hier fehlerhaft gearbeitet, weil mir 70 % versteuert wurden oder hängt diese mit der Betriebsrente zusammen?


Nein, es wurde völlig korrekt gearbeitet, da Renten mit Rentenbeginn in 2015 mit 70% besteuert werden.
Sonderregelungen gibt es für Witwenrenten.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2359 Beiträge, 631x hilfreich)

Es reicht normaler Weise die Frage in einem Forum zu stellen!

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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