Hallo Zusammen. Im März 2016 erhielt ich meinen Rentenbescheid, der Rückwirkend zu 01.November 2015 seine Gültigkeit hat. Zusätzlich zur Rente erhalte ich eine geringfügige Betriebsrente.
Im Steuerbescheid wurden mir 30 % der Einkommen als Steuerfrei anerkannt. Nun durch den neuen Rentenbescheid ab 01.07.2018 erfuhr ich, dass Renten bis 2015 mit 54 % besteuert werden und ab 2016 mit 72 % der Rente.
Wurde hier fehlerhaft gearbeitet, weil mir 70 % versteuert wurden oder hängt diese mit der Betriebsrente zusammen ? Wurde hier eventuell nicht mein Rentenbeginn berücksichtigt und 72 % gerechnet, weil die Rente erstmals in 2016 gezahlt wurde ?
Für eine Lösung wäre ich Dankbar.
MfG Rita
Rentenbesteuerung
18. Juli 2018
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Frage vom 18. Juli 2018 | 14:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenbesteuerung
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 18. Juli 2018 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
Zitat:dass Renten bis 2015 mit 54 % besteuert werden und ab 2016 mit 72 % der Rente.
Diese Info ist falsch. Wie kommst Du zu dieser Auffassung?
Zitat:Wurde hier fehlerhaft gearbeitet, weil mir 70 % versteuert wurden oder hängt diese mit der Betriebsrente zusammen?
Nein, es wurde völlig korrekt gearbeitet, da Renten mit Rentenbeginn in 2015 mit 70% besteuert werden.
Sonderregelungen gibt es für Witwenrenten.
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#3
Antwort vom 18. Juli 2018 | 21:54
Von
Status: Student (2359 Beiträge, 631x hilfreich)
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