Hallo,
ein Arbeitnehmer bekommt 2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Für die Rente ergibt sich ein Besteuerungsanteil von 74%. Wenn er ab 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente erhält (neuer Bescheid), wie hoch ist dann der Besteuerungsanteil? Weiterhin 74% oder 80%? Es ist ja eine andere Rente durch neuen Bescheid, andererseits die gleiche Rentenart.
Wird der steuerfreie Betrag prozentual von der Rente 2017 berechnet oder aus der vollen Rente 2020?
Wie wird der Erhöhungsbetrag errechnet?
Macht es einen Unterschied, wenn beide Renten parallel beschieden werden, z.B. die volle Rente befristet und die Teilrente unbefristet? Gezahlt wird ja nur die volle Rente.
Viele Grüße
Rentenfreibetrag bei Wechsel von teilweiser Erwerbsminderungsrente in volle Rente
3. April 2020
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Frage vom 3. April 2020 | 10:52
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenfreibetrag bei Wechsel von teilweiser Erwerbsminderungsrente in volle Rente
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