Rentenzahlung ( Sterbevierteljahr) anderes Konto ausgezahlt -Steuerlich vom Kontoinhaber abzusetzen

14. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kammerjäger123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rentenzahlung ( Sterbevierteljahr) anderes Konto ausgezahlt -Steuerlich vom Kontoinhaber abzusetzen

Hallo zusammen,

ich würde mich freuen wenn ich man mich hier in meiner Ansicht bestätigt was die Versteuerung betrifft.

Vater A + Mutter B haben Tochter C

Vater A stirbt.
Mutter B möchte in der Abwicklung der ganzen Sterbeprozesse (Beerdigung, Pietät, Steinmetz usw) nicht mit eingebunden werden. Tochter C übernimmt hier alle Formalitäten und bezahlt da Sie Vertragspartner mit Pietät, Stadt für Grabpacht usw ist auch alle anfallenden Kosten welche sich auf circa 5.000 euro belaufen.

Mutter B bekommt das Sterbevierteiljahr ausgezahlt, kreuzt aber an dass das gesamte Geld auf das Konto der Tochter ausgezahlt werden soll (auch circa 5.000 Euro).

Tochter bekommt die 5.000 euro von der Rentenkasse direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Es ist doch hier jetzt eindeutig, dass die Tochter diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben muss?! Das Geld welches Sie auf ihr Konto überwiesen bekommen hat, dürfte ja noch nicht besteuert gewesen sein.

Sie argumentiert mit den Bestattungskosten welche aber ein völlig anderes Thema sind und meiner Meinung nach nur "außergewöhnliche Ausgaben" sein könnten (wenn überhaupt).

Vielen Dank für eure Meinung hierzu.
 Grüße


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat (von Kammerjäger123):
Es ist doch hier jetzt eindeutig, dass die Tochter diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben muss?!


Natürlich nicht. Die Einnahmen sind von Mutter B zu versteuern.
Oder meinst Du Schenkungssteuer? Da gibt es aber einen Freibetrag von 400.000€.

Zitat (von Kammerjäger123):
Das Geld welches Sie auf ihr Konto überwiesen bekommen hat, dürfte ja noch nicht besteuert gewesen sein.


Na und?

Zitat (von Kammerjäger123):
und meiner Meinung nach nur "außergewöhnliche Ausgaben" sein könnten (wenn überhaupt)


Im Prinzip ja, wobei es bei Tochter C auch keine außergewöhnlichen Belastungen sind, da Tochter C ja gar keine Belastung hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Die Rechtslage hat sich seit Sonntag nicht geändert...



Zitat (von Kammerjäger123):
Es ist doch hier jetzt eindeutig, dass die Tochter diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung angeben muss?!

Nö, nicht mal ansatzweise.



Zitat (von Kammerjäger123):
Das Geld welches Sie auf ihr Konto überwiesen bekommen hat, dürfte ja noch nicht besteuert gewesen sein

Das sollte man dann mal verifizieren


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Die 5000 € gehören der Mutter, sie wurden nur beauftragt die anfallenden Rechnungen zu bezahlen.

Die Rentenkasse schickt der Mutter für die Steuererklärung eine Aufstellung was sie an Rente für sich und ihren verstorbenen Mann erhalten hat. Ebenso bekommt sie eine Aufstellung wie viel Rente der Vater noch erhalten hat. Falls es nicht automatisch kommt, anfordern. Da stehen auch die KK Beiträge dabei.
Bei der Steuererklärung der Mutter sind doch Beerdigungskosten aufgeführt, da geben sie alles an, auch den Leichenschmaus.
Sie haben mit dem Geld doch nichts zu tun.
Allerdings sollten sie einen Nachweis haben, evtl. schriftlich von der Mutter, welchen Verwendungszweck das überwiesene Geld hat.
Sollte ihre Mutter mal in ein Pflegeheim müssen und Sozialgelder für die Unterbringungskosten benötigen, werden die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre überprüft.
Die 5000 € könnte man als Schenkung betrachten und müssten dann zurückgezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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