Hallo, ich bin seit 2021 Rentnerin und war Justizbeschäftigte. 2018 schloss ich mich einer Musterklage an, weil ich auch der Meinung war, dass ich zu niedrig eingestuft war. Der Klage ist entsprochen worden und ich habe diesen Monat 11.800 € Nachzahlung erhalten, von der die normalen Abgaben/Steuern abgehalten wurden. Als Rentnerin bin ich ja einkommensteuerpflichtig und muss ca. 600 € jährlich ans Finanzamt überweisen. Was ist mit der Gehaltsnachzahlung für 3 zurückliegende Jahre? Das LBV teilte dem Finanzamt diese zusätzliche Einnahme bereits mit. Muss ich dafür zusammen mit der Rente nochmals versteuern und was bleibt mir dann noch ca. von den 11.800 €?
Vielen Dank
Rentnerin + rückwirkende Gehaltszahlung
16. November 2023
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Frage vom 16. November 2023 | 22:23
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 3x hilfreich)
Rentnerin + rückwirkende Gehaltszahlung
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#1
Antwort vom 17. November 2023 | 07:18
Von
Status: Lehrling (1104 Beiträge, 175x hilfreich)
ZitatMuss ich dafür zusammen mit der Rente nochmals versteuern :
Warum solltest du. Es wurde doch schon Steuer einbehalten.
Zitatvon der die normalen Abgaben/Steuern abgehalten wurden :
Du musst halt nur nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Da wird sich dann rausstellen, ob zusätzlich etwas nachgezahlt werden muss oder gar erstattet wird.
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