Reverse Charge, Leistungsort EU Ausland

8. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jon101
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Reverse Charge, Leistungsort EU Ausland

Hallo zusammen,
folgender Fall: Selbstständiger Leistungssportler, mit Wohnsitz in Deutschland, bestreitet internationale Wettkämpfe und bekommt dafür eine Vergütung von seinem Team bzw. Sponsor (Selbstständigkeit liegt vor, wurde bereits geprüft) das im EU-Ausland sitzt.
Die Vergütung erfolgt nur nach Rechnungsstellung. Muss hierbei die deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung angegeben werden, oder muss das reverse-charge-Verfahren angewendet werden?

Danke schon mal für eure Antworten
Gruß Jon

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Da § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe a UStG wohl nicht greift, ist der Ort dort, wo der Empfänger seinen Sitz hat.
Im Gemeinschaftsgebiet würde dann m.E. das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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