Moin,
Ich habe den Anbieter meiner Riesterrente letztes Jahr 2018 gewechselt
Habe dies auch im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben.
Bekam folgende Antwort:
Zitat:Die elektronisch zu übermittelnden Daten von Ihrem Anbieter zu den
Altersvorsorgebeiträgen (Riester-Rente) lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung
Ihrer Steuererklärung nicht vollständig vor bzw. wurden von Ihnen nicht
nachgewiesen. Eine Prüfung, ob der Sonderausgabenabzug für
Altersvorsorgebeiträge günstiger ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage,
konnte daher nur für die vorliegenden Verträge erfolgen.
Leider weiß ich natürlich nicht bei welchen der beiden Anbieter die Daten nicht
vorlagen.
Meine Frage muss mir das Finanzamt konkret sagen, bei welchen der beiden Anbieter die
Daten nicht vorlagen?
Gruß
Klaus Harrer