Rohrsanierung bei vermieteter ETW: Steuerliche Behandlung

16. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
PeterHa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Rohrsanierung bei vermieteter ETW: Steuerliche Behandlung

Hallo ins Forum,

große Probleme: Ich hatte mir vor einiger Zeit (1,5 Jahre) eine ETW gekauft, die ich privat an einen Familienangehörigen vermiete. Beim Einzug hatte ich im Rahmen einer Bad- und Küchensanierung alle Rohrleitungen in meiner Wohnung erneuern lassen. Nun der Schock, in der gesamten Wohnanlage wurden erhöhte Bisphenol-A-Werte gefunden und das Gesundheitsamt wird eine Rohrsanierung anordnen. Die Kosten werden pro Wohnung 5-Stellig sein.

Nun habe ich ja bereits in meiner Wohnung die Rohre im Rahmen der sehr teuren Badsanierung tauschen lassen, deswegen hatte ich auch hohe Kosten beim Erwerb. Diese Kosten hatte ich bereits als Werbungskosten angesetzt (waren unter 15% der Anschaffungskosten). Jetzt teilte man mir mit, dass die Kosten der Sanierung auf alle Mieter gem. Miteigentumsanteil umgelegt wird, unabhängig davon, ob ich schon meine Rohre habe tauischen lassen. Ich soll nun also nochmal über eine Sonderumlage für die Totalsanierung aller Einheiten zahlen, anteilig mit meinem Miteigentumsanteil! Und mit diesen Kosten käme ich dann natürlich auch deutlich über die 15%-Grenze bei den Werbungskosten innerhalb der ersten 3 Jahre.


Wie schätzt ihr das ein? Werden solche Sanierungskosten (die ja nicht nur mein Sondereigentum sondern auch Gemeinschaftseigentum betreffen) auf die Anschaffungskosten angerechnet, so dass ich über 15% käme? Kann ich den Sanierungsanteil für meine Wohnung, den ich ja bereits vor zwei Jahren gezahlt habe, aus den Kosten für die Sonderumlage rausrechnen lassen? Sonstige Tipps?





-- Editiert von User am 16. November 2023 12:33

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 17x hilfreich)

Ihr Austausch hat doch nichts mit dem jetzigen Austausch zu tun. Unterschied Eigentum - Gemeinschaftseigentum.

Und die Wk sind dann wenn über die Grenze und innerhalb der Frist anschaffungsnahe Aufwendungen.

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#2
 Von 
PeterHa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Ihr Austausch hat doch nichts mit dem jetzigen Austausch zu tun. Unterschied Eigentum - Gemeinschaftseigentum.


Und die Wk sind dann wenn über die Grenze und innerhalb der Frist anschaffungsnahe Aufwendungen.



Aber ich habe doch Bad- und Küchenrohre INNERHALB meiner Wohnung (BAd/Küche) austauschen lassen. Und das muss dann hoffentlich nicht nochmal im Rahmen der Sanierung gemacht werden (alles neu verfließt). Oder habe ich da auf meine Kosten Gemeinschaftseigentum (Rohre) erneuert?

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