Rückerstattung Krankenkassenbeiträge

9. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Antananarivo85
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 29x hilfreich)
Rückerstattung Krankenkassenbeiträge

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage zu den steuerlichen Auswirkungen einer Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen aus der Pflichtversicherung der GKV.

Der Sachverhalt: A und B haben im Jahr 2016 geheiratet. Zu dieser Zeit war A im EU-Ausland wohnhaft und dort im öffentlichen Dienst angestellt, woraus sich eine Pflichtmitgliedschaft in der ausländischen Krankenkasse und Steuerpflicht im Ausland ergab. B war in 2016 mit Wohnsitz in Deutschland ohne Einkommen und zunächst als freiwilliges Mitglied in der GKV krankenversichert. Durch die Heirat ergab sich dann die Möglichkeit, B über A im EU-Ausland in der Familienversicherung mitzuversichern. Leider klappte die Kommunikation zwischen deutscher und ausländischer Krankenkasse sehr schleppend, sodass B noch über mehrere Monate in D unnötigerweise Krankenkassenbeiträge zahlen musste. Diese zu Unrecht gezahlten Beiträge wurden dann im Jahr 2017 von der deutschen Krankenkasse zurückerstattet.

In 2017 haben sowohl A als auch B in Deutschland Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und werden vom deutschen Finanzamt (wie auch schon 2016) zusammen veranlagt. Durch die Rückzahlung in 2017 verringern sich eigentlich die abziehbaren Sonderausgaben und die Steuerlast steigt. Allerdings wurde in 2016 in D gar kein Einkommen bezogen, sodass ein Abzug der gezahlten Krankenkassenbeiträge von B als Sonderausgaben hier ins Leere lief. Eine Steuerersparnis fand also nicht statt.

Verringern unter diesen Umständen die Erstattungen der Krankenkasse tatsächlich die abziehbaren Sonderausgaben in 2017, sodass A und B unterm Strich mehr Steuern zahlen müssen? Spielt es dabei gar keine Rolle, dass ein Abzug der Beiträge in 2016 gar nicht stattgefunden hat?

Vielen Dank,
Antananarivo85

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Verringern unter diesen Umständen die Erstattungen der Krankenkasse tatsächlich die abziehbaren Sonderausgaben in 2017, sodass A und B unterm Strich mehr Steuern zahlen müssen? Ja.
Spielt es dabei gar keine Rolle, dass ein Abzug der Beiträge in 2016 gar nicht stattgefunden hat? Nein.

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